Beschluss:

 

Der Stadtrat hat die in der Abwägungstabelle (Anlage 01 zum Beschluss des Stadtrates i.S. Sondergebiet Ellwanger Straße und 13. Änd. des Flächennutzungsplanes – Behandlung der Einwendungen, Billigung und öffentliche Auslegung vom 22.02.2017) aufgelisteten Bedenken, Anregungen und Einwände in einer Gegenüberstellung bereits behandelt, abgewogen und beantwortet. Die Abwägung und die Antworten waren Bestandteil des Beschlusses vom 22.02.2017.

 

Der Stadtrat übernimmt die Empfehlungen der schallschutztechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Sorge i.d.F. vom 30.03.2017 (Anlage) und billigt damit den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit planerischen und textlichen Festsetzungen hinsichtlich einer Lärmkontingentierung in der Fassung vom 29.03.2017. Gegenstand des neuen Planentwurfes vom 29.03.2017 ist außerdem die Einziehungsverfügung vom 29.03.2017 (vgl. Anlage 07 – sowie die planerischen und textlichen Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F. vom 29.03.2017). Gleichzeitig mit dem Beschluss wird die Erweiterung des Geltungsbereiches hinsichtlich der Restfläche von Flst.Nr. 2035 Gemarkung Dinkelsbühl und damit zwischen der öffentlichen Grünfläche der nördlichen Baugebietseingrenzung und dem Alten Postweg aufgestellt.

 

Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist auch eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Ziffer 1.1 Art der baulichen Nutzung, indem dass bei den zugelassenen Nutzungen nach dem Wort „Büroräume“ auch das „Wohnen“ (für die Außenstelle der Landesfinanzschule) eingefügt wird. Außerdem soll zu Ziffer 1.5 Schallimmissionsschutz nicht allein auf den Bereich 1329.1 vom 09. März 2017 des Ingenieurbüros Sorge hingewiesen sein, sondern auch auf die Änderungen durch Bericht 13291.1a vom 17.03.2017 sowie die 2. Änderung (Bericht 13291.1b) vom 30.03.2017. Bei der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist in der Kopfzeile nicht nur das aktuelle Datum „Stand: 29.03.2017“ (gilt für alle Seiten) zu berücksichtigen, sondern auf Seite 2 Punkt 9 als Ersatz für „Überbaute Grundstücke“ den Text „Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. F 134 „Eichelgartenweg“ Flst. 2035“. Im Übrigen ist die Kopfzeile der Begründung zum Flächennutzungsplan durchgehend mit „13. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung Stand: 29.03.2017“ zu texten.

 

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan - Sondergebiet „Ellwanger Straße“, die Begründung, den Umweltbericht mit saP und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl mit der Begründung (Anlagen 01 – 05) mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der Fassung vom 29.03.2017 sowie das Lärmschutzgutachten i.d.F. vom 30.03.2017 (Anlage 6)

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der Öffentlichen Auslegung zu informieren. Bei der Bekanntmachung ist darauf aufmerksam zu machen, dass folgende Stellungnahmen zu umweltrelevanten Aspekten, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bei der Stadt Dinkelsbühl eingegangen sind, vorliegen: Bayerischer Bauernverband (Hinweise / Anregungen zur geplanten Eingrünung), Landratsamt Ansbach (Hinweise / Anregungen zu evtl. vorhandenen Altlasten, Landratsamt Ansbach, Naturschutz: Hinweise zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, Festlegung CEF-Maßnahmen, Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sowie Grünordnung und Ausgleichsflächen) und Regierung von Mittelfranken (Hinweise / Anregungen zur Eingriffsregelung und zu vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen).

 

Im Weiteren wird die Einziehungsverfügung (Anlage 07), sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) lt. Anlage 08 in der Fassung vom 23.02.2017, ausgearbeitet vom Büro W. Heller, vom Stadtrat der Stadt Dinkelsbühl bestätigt.