Sitzung: 03.05.2017 BGUA/003/2017
OB Dr. Hammer
berichtet über den Sachstand i. S. Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten,
Krankenhäusern und Altenheimen. Nachdem der Gesetzgeber nun in § 45 Abs. 9 Satz
3 Nr. 6 StVO den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eingeräumt hat, dass
vor den o.g. Bereichen entsprechende Temporegelungen vorgenommen werden können,
prüft die Stadt, ob im Bereich Südring und Crailsheimer Straße derartige
Regelungen umgesetzt werden können. Hierzu werden die Fachbereiche gehört.
Darüber hinaus wird es in ca. 2 Wochen einen so genannten Einführungserlass vom
Ministerium geben, der u.a. ausführt, welche Streckenbegrenzung für den
Tempo-30-bereich vorgesehen wird.