OB Dr. Hammer berichtet über den Sachstand i. S. Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen. Nachdem der Gesetzgeber nun in § 45 Abs. 9 Satz 3 Nr. 6 StVO den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eingeräumt hat, dass vor den o.g. Bereichen entsprechende Temporegelungen vorgenommen werden können, prüft die Stadt, ob im Bereich Südring und Crailsheimer Straße derartige Regelungen umgesetzt werden können. Hierzu werden die Fachbereiche gehört. Darüber hinaus wird es in ca. 2 Wochen einen so genannten Einführungserlass vom Ministerium geben, der u.a. ausführt, welche Streckenbegrenzung für den Tempo-30-bereich vorgesehen wird.