Beschluss:

 

Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Oberhard“, die Begründung, den Umweltbericht sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl mit der Begründung mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der Fassung vom 31.05.2017.

 

Im Weiteren wird der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) lt. Anlage 08 vom 24.04.2017 vom Stadtrat der Stadt Dinkelsbühl bestätigt.

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.