Beschluss:

 

1.         Der Betrieb des Wertstoffhofes und der Grüngutannahme am Wertstoffhof wird über den 31.12.2012 hinaus bis auf weiteres aber auf jederzeitigen Widerruf dem BRK-Kreisverband Ansbach (BRK) übergeben.

 

2.         Die am Wertstoffhof beschäftigten zwei Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag von der Stadt Dinkelsbühl bleiben Beschäftigte der Stadt. Alleiniger Ansprechpartner und Weisungsbefugter für diese Beschäftigte ist jedoch das BRK. Die vom Landratsamt gewährte Personalkostenerstattung wird entsprechend der vom LRA geförderten Personenzahl (derzeit vier Personen) aufgeteilt (derzeit 2:2).

 

3.         Für die Grüngutannahme erhält das BRK pro Jahr einen Personalkostenzu-schuss von 9.000 €.

4.         Für die Grüngutentsorgung erhält das BRK eine jährliche pauschale Zuweisung von 9.000 €.

5.         Die Baulast für die gesamte Anlage verbleibt bei der Stadt. Werden vom BRK Veränderungen gewünscht wie z.B. ein 2. Eingangstor, verpflichten sich Stadt und BRK nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

6.         Alle versicherungsrechtlichen Angelegenheiten laufen weiterhin über die Stadt, wobei die Stadt auch in Zukunft die Kosten trägt.

 

7.         Ein schriftlicher Vertrag wird bewusst nicht abgeschlossen. Getragen vom gegenseitigen Vertrauen soll nichts Schriftliches verfasst werden.