Beschluss:

 

1.                    GV-Straße – G 11 – Bez.: Dinkelsbühl-Gersbronn-Mutschach / St 2220
Die Teillänge von 236 m ist aus der GV-Straße G 11 (84 m aus Flst. 344 Gmkg. Hellenbach, 152 m aus Flst. 319 Gmkg. Hellenbach) auszugliedern und wird zwischen der Zufahrt zum Anwesen Pratz (Nordgrenze von Flst.Nr. 343/1 Gmkg. Hellenbach) und dem Anwesen Zieher (aus Flst. Nr. 318 Gmkg. Hellenbach, südl. Gebäude-/Freiflächenbegrenzung) zur Ortsstraße gewidmet (= Abstufung). Mit der Teilung der GV-Straße (G 11) wird die Gemeindeverbindungsstraße unterbrochen.

2.                    Ortsstraße – O 259 – Bez.: „Hauptstraße in Gersbronn“
Mit dem Ausgliedern der Teilstrecke von 236 m aus der GV-Straße „G 11“ entsteht eine neue Ortsstraße. Die neue Ortsstraße, bestehend aus Teilflächen der Flst.Nrn. 344 und 319 Gmkg. Hellenbach, erhält die Bezeichnung „Hauptstraße in Gersbronn“.

3.                    Öffentlicher Feldweg – F 291 – Bez.: Holzgasse in Gersbronn
Die Teillänge von 75 m ist aus dem Feldweg F 291 (aus Flst. Nr. 342 Gmkg. Hellenbach) auszugliedern und wird zwischen der Dorfstraße (Alt – Flst.Nr. 338 Gmkg. Hellenbach) und bis auf Höhe der Nordgrenze des Flst.328 Gmkg. Hellenbach zur Ortsstraße bzw. jetzt neu Bestandteil der „Ortsstraße Dorfstraße in Gersbronn“ (= Aufstufung). Mit der Ausgliederung hat die Holzgasse nach einer neuen Einmessung nur noch eine Strecke bzw. Länge von 565 m.

4.                    Neue Ortsstraße – (bisher F 294) jetzt O 260 – Bez.: Östlicher Peuntweg
Der östliche Peuntweg bzw. der Feldweg Nr. F 294 (mit der Flst.Nr. 332 Gmkg. Hellenbach) dient nicht so sehr der Bewirtschaftung von Feld und Wald, sondern vielmehr der innerörtlichen Erschließung bzw. zur Anfahrt von Wohnanwesen bzw. der Grundstücke mit den Flst.Nrn. 333, 333/1, 321/1, 321 und auch dem als Bauland eingeordneten Grundstück Flst. 331 Gmkg. Hellenbach. Der Feldweg F 294 (Flst.Nr. 332 Gmkg. Hellenbach) wird zur Ortsstraße gewidmet (= Aufstufung). Die Ortsstraße erhält die Nummer O 260.