Sitzung: 05.12.2012 BGUA/011/2012
Vorlage: VI/071/2012
Beschluss:
Die Absicht der Einziehung im Falle einer Teillänge des Schießwasenweges (25 m) und einer Teilfläche aus Flst. 1239/39 von rd. 110 qm der Hutmacherstraße ist amtlich bekanntzumachen. Nach der Frist von drei Monaten und wenn keine berechtigten Einwendungen geltend gemacht werden, ergeht mit gesondertem Beschluss die Einziehungsverfügung.
Mit der Bekanntgabe der Teil-Einziehungen ist auch die Widmung von
einer Teilfläche von Flst. 1239/3 Gmkg. Dinkelsbühl (54 qm) zu veröffentlichen.