Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht im Grundsatz Einverständnis.

Die Baugestaltungssatzung ist der Bauausführung zu Grunde zu legen.

Die Altane ist neu zu überplanen und erheblich zu reduzieren.

Das Kellergewölbe ist zu erhalten.

Für eventuell neu einzubauende Fenster und Türen sind Detailpläne vorzulegen.

Ein Freiflächenplan ist zur Genehmigung vorzulegen.