Sitzung: 27.06.2017 SR/008/2017
Vorlage: 2/031/2017
Beschluss:
Es werden folgende Plätze in den Kindertagesstätten ab 01.09.2017 im Planungszeitraum bis 2020 als bedarfsnotwendig anerkannt:
1. Kinder unter 3 Jahren: 132 Plätze
2. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren: 466 Plätze
3. Schulkinderbetreuung/Hort 100 Plätze