Beschluss:

1. Mit dem Aufstellen einer transportablen Schankanlage besteht kein Einverständnis. (Abstimmergebnis: 4:3)

2. Mit dem Aufstellen einer festen Schankanlage besteht kein Einverständnis. (7:0)

3. Mit dem Aufstellen von übergroßen Sonnenschirmen (wie beantragt) besteht kein Einverständnis. (6:1)