Sitzung: 27.09.2017 SR/011/2017
Bei der Stadt Dinkelsbühl liegt ein Bauantrag für den Bau einer
Wohnanlage am Samuel-von-Brukenthal-Platz vor. Herr Knipfer, Anwohner des
Platzes, verlas im Namen weiterer Anwohner einen Fragenkatalog mit 16 Fragen
rund um das an dem Platz geplante Bauvorhaben. Dieser Fragenkatalog ist der
Niederschrift mit beigefügt. Bei dem zugehörigen Tagesordnungspunkt 1 wurde auf
die Fragen mit eingegangen.
Das Grundstück, auf dem die Wohnanlage geplant ist, gehört der
Katholischen Kirche. Verschiedenen Investorenanfragen der letzten Jahre hat die
Kirche eine Absage erteilt. Die im bisherigen Bebauungsplan eingeplante Nutzung
„kirchliche Zwecke mit Kindergarten“ wird nicht mehr realisiert werden. Da die
nun von einer karitativen Stiftung geplanten Wohnungen durch staatliche
Förderung bezahlbaren Mietwohnraum schaffen, entspricht diese Nutzung dem
Anspruch der Kirche, so OB Dr. Hammer über den Wunsch der Kirche.
Es gibt keinerlei Abhängigkeiten, Absprachen oder gar finanzielle
Vorteile zwischen Kirche und Stadt, betonte OB Dr. Hammer bezugnehmend auf von
Herrn Knipfer als „Gerüchte“ bezeichnete Aussagen.
OB Dr. Hammer erläuterte zum allgemeinen Verständnis die
„einkommensorientierte Förderung“ (im Unterschied zum „normalen“ sozialen
Wohnungsbau): Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten die für die
Wohnanlage berechtigten Mieter laufende staatliche Zuschüsse. Die Höhe richtet
sich nach dem Gesamteinkommen des Haushalts und dessen Zuordnung in
Einkommensstufen, die im Bay. Wohnraumförderungsgesetz festgelegt sind.
Bewohner können also auch bei steigendem Einkommen - dann jedoch mit weniger
Zuschuss - wohnen bleiben. Es kann sich ein breit aufgestellter Personenkreis
aus unterschiedlichsten Einkommensverhältnissen und Sozialgemeinschaften
entwickeln.
Im Bebauungsplan Gaisfeld 3 war noch kein sozialer Wohnungsbau
vorgesehen. Nicht zuletzt, da sich die Förderkulisse mittlerweile verbessert
hat, wird bei Gaisfeld 4 jedoch sozialer Wohnungsbau berücksichtigt werden.
Stadtbaumeister Holger Göttler erläuterte, dass das geplante Bauprojekt
v.a. aufgrund der Fragen und Anregungen der Anwohner bei der
Informationsveranstaltung im Juni nun umgeplant und reduziert worden sei. Ein
Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung ist gegeben.
Das Gebäude soll ein Flachdach bekommen und 9 m hoch werden (Festlegung
auf drei Vollgeschosse), so dass es im Vergleich zu einem benachbarten
Mehrfamilienwohn- und geschäftshaus mit 14 m bzw. zu benachbarten Doppelhäusern
mit 9,50 Höhe, unter den vorhandenen Gebäudehöhen bleibt. Es sind insgesamt 24
Wohnungen vorgesehen. Diese Größenordnung ist nicht ungewöhnlich, finden sich
doch in allen Baugebieten - außer im Königshain IV - größere Wohneinheiten
wieder, so Göttler. Auch in der Altstadt gibt es zwei Projekte mit je mehr als
30 Wohneinheiten.
Was die Stellplätze anbelangt, so liegt das Vorhaben mit 1,4
Stellplätzen je Einheit über den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben mit einem
Stellplatz. Eine Ablöse der Stellplätze (analog der Altstadt) wird es nicht
geben. Auf dem Grundstück ist zudem die Schaffung eines kleinen Spielplatzes
vorgesehen.
Herr Göttler erläuterte, dass die Zufahrt - anstatt über die Edenkobener
Straße - über den Neumorgenweg aufgrund vorgegebener Grundstücksgrenzen und der
Trafostation als nicht realisierbar erscheint. An die Planer wird jedoch
trotzdem die Überprüfung von alternativen Zufahrten als Anliegen weitergegeben
werden, so OB Dr. Hammer.
Sämtliche anlassbezogene Zufahrtsstraßen, Fußwege oder deren Verlegung
sind vom Antragssteller zu übernehmen, da dies kein Umlegungstatbestand ist.
Der Brunnen und der Restbereich des Platzes bleiben erhalten und das Baurecht
regelt die nachbarschaftlichen Abstandsflächen, an die sich rechtlich ebenfalls
gehalten werden muss, erklärte OB Dr. Hammer bezugnehmend auf den
Fragenkatalog.
Weiterhin gilt, dass ein Grundstückseigentümer, hier die katholische
Kirche, auch nach Jahrzehnten fehlender Nutzungszuführung nicht das
Bebauungsrecht verliert. Rechtlich geregelt und analog aller anderen Baustellen
wird die Baustelle so abgesichert, dass es bezüglich Sicherheit und Rettungswege
für Anwohner und Anlieger während der Baustelle zu keiner Beeinträchtigung
kommen wird. Wegen etwaiger Unsicherheiten im Unterboden, wird in
beiderseitigem Interesse ein Beweissicherungsverfahren gemacht, schilderte Herr
Göttler die übliche Vorgehensweise bei sämtlichen Baustellen.
Die Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans (FNP) ist
notwendig, weil die Art der baulichen Nutzung (jetzt Wohnraum) sich ändert,
weil eine exakte Festlegung der Gebäudehöhen erforderlich ist, weil die
Dachneigung auf 0-10% geändert werden muss und weil die Baugrenzen angepasst
werden müssen.
Dr. Hammer betonte, dass im Zuge des Verfahrens nun alle Träger
öffentlicher Belange und Bürger beteiligt werden. Jegliche Einwände müssen
abgewogen und beantwortet werden.
In Wortbeiträgen von Robert Tafferner (Grüne), Hubertus Schmidt (CSU) und Paul Beitzer (SPD) stand die Befriedigung der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Mittelpunkt. Wichtig ist den Stadträten hierbei auch die städtische Nachverdichtung bei vorhandenen Freiflächen.