Bei der Stadt Dinkelsbühl liegt ein Bauantrag für den Bau einer Wohnanlage am Samuel-von-Brukenthal-Platz vor. Herr Knipfer, Anwohner des Platzes, verlas im Namen weiterer Anwohner einen Fragenkatalog mit 16 Fragen rund um das an dem Platz geplante Bauvorhaben. Dieser Fragenkatalog ist der Niederschrift mit beigefügt. Bei dem zugehörigen Tagesordnungspunkt 1 wurde auf die Fragen mit eingegangen.

 

Das Grundstück, auf dem die Wohnanlage geplant ist, gehört der Katholischen Kirche. Verschiedenen Investorenanfragen der letzten Jahre hat die Kirche eine Absage erteilt. Die im bisherigen Bebauungsplan eingeplante Nutzung „kirchliche Zwecke mit Kindergarten“ wird nicht mehr realisiert werden. Da die nun von einer karitativen Stiftung geplanten Wohnungen durch staatliche Förderung bezahlbaren Mietwohnraum schaffen, entspricht diese Nutzung dem Anspruch der Kirche, so OB Dr. Hammer über den Wunsch der Kirche.

 

Es gibt keinerlei Abhängigkeiten, Absprachen oder gar finanzielle Vorteile zwischen Kirche und Stadt, betonte OB Dr. Hammer bezugnehmend auf von Herrn Knipfer als „Gerüchte“ bezeichnete Aussagen.

 

OB Dr. Hammer erläuterte zum allgemeinen Verständnis die „einkommensorientierte Förderung“ (im Unterschied zum „normalen“ sozialen Wohnungsbau): Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten die für die Wohnanlage berechtigten Mieter laufende staatliche Zuschüsse. Die Höhe richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Haushalts und dessen Zuordnung in Einkommensstufen, die im Bay. Wohnraumför­derungsgesetz festgelegt sind. Bewohner können also auch bei steigendem Einkommen - dann jedoch mit weniger Zuschuss - wohnen bleiben. Es kann sich ein breit aufgestellter Personenkreis aus unterschiedlichsten Einkommensverhältnissen und Sozialgemeinschaften entwickeln.

 

Im Bebauungsplan Gaisfeld 3 war noch kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen. Nicht zuletzt, da sich die Förderkulisse mittlerweile verbessert hat, wird bei Gaisfeld 4 jedoch sozialer Wohnungsbau berücksichtigt werden.

 

Stadtbaumeister Holger Göttler erläuterte, dass das geplante Bauprojekt v.a. aufgrund der Fragen und Anregungen der Anwohner bei der Informationsveranstaltung im Juni nun umgeplant und reduziert worden sei. Ein Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung ist gegeben.

 

Das Gebäude soll ein Flachdach bekommen und 9 m hoch werden (Festlegung auf drei Vollgeschosse), so dass es im Vergleich zu einem benachbarten Mehrfamilienwohn- und geschäftshaus mit 14 m bzw. zu benachbarten Doppelhäusern mit 9,50 Höhe, unter den vorhandenen Gebäudehöhen bleibt. Es sind insgesamt 24 Wohnungen vorgesehen. Diese Größenordnung ist nicht ungewöhnlich, finden sich doch in allen Baugebieten - außer im Königshain IV - größere Wohneinheiten wieder, so Göttler. Auch in der Altstadt gibt es zwei Projekte mit je mehr als 30 Wohneinheiten.

 

Was die Stellplätze anbelangt, so liegt das Vorhaben mit 1,4 Stellplätzen je Einheit über den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben mit einem Stellplatz. Eine Ablöse der Stellplätze (analog der Altstadt) wird es nicht geben. Auf dem Grundstück ist zudem die Schaffung eines kleinen Spielplatzes vorgesehen.

 

Herr Göttler erläuterte, dass die Zufahrt - anstatt über die Edenkobener Straße - über den Neumorgenweg aufgrund vorgegebener Grundstücksgrenzen und der Trafostation als nicht realisierbar erscheint. An die Planer wird jedoch trotzdem die Überprüfung von alternativen Zufahrten als Anliegen weitergegeben werden, so OB Dr. Hammer.

 

Sämtliche anlassbezogene Zufahrtsstraßen, Fußwege oder deren Verlegung sind vom Antragssteller zu übernehmen, da dies kein Umlegungstatbestand ist. Der Brunnen und der Restbereich des Platzes bleiben erhalten und das Baurecht regelt die nachbarschaftlichen Abstandsflächen, an die sich rechtlich ebenfalls gehalten werden muss, erklärte OB Dr. Hammer bezugnehmend auf den Fragenkatalog.

 

Weiterhin gilt, dass ein Grundstückseigentümer, hier die katholische Kirche, auch nach Jahrzehnten fehlender Nutzungszuführung nicht das Bebauungsrecht verliert. Rechtlich geregelt und analog aller anderen Baustellen wird die Baustelle so abgesichert, dass es bezüglich Sicherheit und Rettungswege für Anwohner und Anlieger während der Baustelle zu keiner Beeinträchtigung kommen wird. Wegen etwaiger Unsicherheiten im Unterboden, wird in beiderseitigem Interesse ein Beweissicherungsverfahren gemacht, schilderte Herr Göttler die übliche Vorgehensweise bei sämtlichen Baustellen.

 

Die Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans (FNP) ist notwendig, weil die Art der baulichen Nutzung (jetzt Wohnraum) sich ändert, weil eine exakte Festlegung der Gebäudehöhen erforderlich ist, weil die Dachneigung auf 0-10% geändert werden muss und weil die Baugrenzen angepasst werden müssen.

 

Dr. Hammer betonte, dass im Zuge des Verfahrens nun alle Träger öffentlicher Belange und Bürger beteiligt werden. Jegliche Einwände müssen abgewogen und beantwortet werden.

 

In Wortbeiträgen von Robert Tafferner (Grüne), Hubertus Schmidt (CSU) und Paul Beitzer (SPD) stand die Befriedigung der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohn­raum im Mittelpunkt. Wichtig ist den Stadträten hierbei auch die städtische Nachverdichtung bei vorhandenen Freiflächen.