Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt den in den Anlagen 1.1 und 1.2 formulierten Erwiderungen/Abwägungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu. Die in den Anlage 1.1 und 1.2 formulierten Erwiderungen/Abwägungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Stadtrat von Dinkelsbühl billigt den Planvorentwurf in der Fassung vom 30.11.2016 mit den am heutigen Tage (27.09.2017) beschlossenen Änderungen und Ergänzung. Der so geänderte Planentwurf (s. Anlagen 2 und 3) erhält das Datum vom 27.09.2017.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 27.09.2017 die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die förmliche Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten und durchzuführen.

 

Auf die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist in der Fränkischen Landeszeitung ordnungsgemäß hinzuweisen.

 

Die bisher beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nahbargemeinden sind von den am 27.09.2017 gefassten Beschlüssen zu unterrichten und sowohl über den Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung als auch über die Dauer der förmlichen Behörden-/ Trägerbeteiligung in Kenntnis zu setzen.