Sitzung: 29.11.2017 SR/013/2017
Vorlage: 3/095/2017
Beschluss:
Teil I
Feststellung
der 14. Flächennutzungsplanänderung
A - Abwägung der privaten und öffentlichen Belange
Behandlung der Einwendungen (Stellungnahmen)
anlässlich der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden
(1)
Abwägung – Bürger/Öffentlichkeit
Der Stadtrat stimmt dem formulierten
Beschlussvorschlag (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01, Seiten 01 bis 03 –
rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber dem Einwand eines Bürger
(linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der
Stadt betrifft sowohl die Einwendungen gegenüber der 14.
Flächennutzungsplanänderung als auch gegenüber dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
(2)
Abwägung – Behörden/sonstige Träger der Öffentlichkeit
Der Stadtrat stimmt den formulierten
Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 02, Seiten 01 bis 12 –
rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im
Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der Stadt betrifft sowohl
die Einwendungen und Mitteilungen gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
als auch gegenüber der 14. Flächennutzungsplanänderung.
Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller
planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen
Auslegung gegenüber dem Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ mit integriertem Grünordnungsplan
vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie
gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen
der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes
Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. den Anlagen 01 und 02
beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des
Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger,
aber auch der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen
des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.
Feststellungsbeschluss
– 14. Flächennutzungsplanänderung
1. Die vom
Ingenieurbüro Heller, Schernberg 30, 91567 Herrieden, gefertigte 14. Änderung
des Flächennutzungsplanes vom 25.01.2017, geändert am 31.05.2017 und jetzt in
der Fassung vom 29.11.2017 mit Begründung (25.01.2017 / 31.05.2017 /
29.11.2017) wird hiermit verbindlich festgestellt.
2.
Der Bürger, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben,
sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich Begründung bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung
vorzulegen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 14. Flächennutzungsplanänderung
durch die Regierung von Mittelfranken ortsüblich bekannt zu machen – mit der
Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. Der
Flächennutzungsplanänderung ist eine zusammenfassende Erklärung nach § 6a
Absatz 1 BauGB beizugeben. Jedermann kann ab dem Tag der Bekanntmachung die 14.
Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung
einsehen.
Teil II
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“
A - Abwägung der privaten und öffentlichen Belange
Behandlung der Einwendungen (Stellungnahmen)
anlässlich der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden
·
Abwägung – Bürger/Öffentlichkeit
Der Stadtrat stimmt dem formulierten
Beschlussvorschlag (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01, Seiten 01 bis 03 –
rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber dem Einwand eines Bürgers
(linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der
Stadt betrifft sowohl die Einwendungen gegenüber der 14. Flächennutzungsplanänderung
als auch gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
·
Abwägung – Behörden/sonstige Träger der Öffentlichkeit
Der Stadtrat stimmt den formulierten
Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 02, Seiten 01 bis 12 –
rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im
Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der Stadt betrifft sowohl
die Einwendungen und Mitteilungen gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
als auch gegenüber der 14. Flächennutzungsplanänderung.
Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller
planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen
Auslegung gegenüber dem Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ mit integriertem Grünordnungsplan
vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie
gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen
der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes
Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. den Anlagen 01 und 02
beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des
Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger,
aber auch der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen
des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.
B -
Weiteres Verfahren – Erneute öffentliche Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
1. Information der Bürger und Träger
öffentlicher Belange (nach der Abwägung)
Der Bürger (§ 3 Abs. 2 BauGB), die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), sowie
die Nachbargemeinden (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB), welche Hinweise und Einwände
während der öffentlichen Auslegung vom 19.06. – 18.07.2017 vorgebracht haben,
sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
2. Billigung:
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ wurde in der Planzeichnung –
Planteil (A) und in den textlichen Festsetzungen bei „Sonstige Planzeichen (B)“
sowie im Satzungsbereich und bei den Verfahrensvermerken erneut geändert und
ergänzt.
Der Stadtrat Dinkelsbühl
billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage
Oberhard“ in Dinkelsbühl, i.d.F. vom 29.11.2017, sowie die dazugehörige
Begründung, den Grünordnungsplan sowie den Umweltbericht (allesamt in der
Fassung von 29.11.2017).
3. Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet
„Biogasanlage Oberhard“ i.d.F. vom 29.11.2017, mit Begründung, Grünordnungsplan
und Umweltbericht jeweils jetzt i.d.F. vom 29.11.2017, sowie den bereits
wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB, erneut öffentlich auszulegen und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2
BauGB, erneut durchzuführen.
4.
Zur
Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine
erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des vorgenannten
Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei
erneut Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.
Die erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung.