Beschluss:

Teil I

 

Feststellung der 14. Flächennutzungsplanänderung

 

A - Abwägung der privaten und öffentlichen Belange

 

Behandlung der Einwendungen (Stellungnahmen) anlässlich der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden

 

(1)    Abwägung – Bürger/Öffentlichkeit

Der Stadtrat stimmt dem formulierten Beschlussvorschlag (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01, Seiten 01 bis 03 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber dem Einwand eines Bürger (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der Stadt betrifft sowohl die Einwendungen gegenüber der 14. Flächennutzungsplanänderung als auch gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

(2)    Abwägung – Behörden/sonstige Träger der Öffentlichkeit

Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 02, Seiten 01 bis 12 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der Stadt betrifft sowohl die Einwendungen und Mitteilungen gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als auch gegenüber der 14. Flächennutzungsplanänderung.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ mit integriertem Grünordnungsplan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. den Anlagen 01 und 02 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger, aber auch der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Feststellungsbeschluss – 14. Flächennutzungsplanänderung

 

1.       Die vom Ingenieurbüro Heller, Schernberg 30, 91567 Herrieden, gefertigte 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 25.01.2017, geändert am 31.05.2017 und jetzt in der Fassung vom 29.11.2017 mit Begründung (25.01.2017 / 31.05.2017 / 29.11.2017) wird hiermit verbindlich festgestellt.

 

2.         Der Bürger, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 14. Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung von Mittelfranken ortsüblich bekannt zu machen – mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. Der Flächennutzungsplanänderung ist eine zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB beizugeben. Jedermann kann ab dem Tag der Bekanntmachung die 14. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen.

 

 

Teil II

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“

 

A - Abwägung der privaten und öffentlichen Belange

 

Behandlung der Einwendungen (Stellungnahmen) anlässlich der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden

 

·         Abwägung – Bürger/Öffentlichkeit

Der Stadtrat stimmt dem formulierten Beschlussvorschlag (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01, Seiten 01 bis 03 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber dem Einwand eines Bürgers (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der Stadt betrifft sowohl die Einwendungen gegenüber der 14. Flächennutzungsplanänderung als auch gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

·         Abwägung – Behörden/sonstige Träger der Öffentlichkeit

Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 02, Seiten 01 bis 12 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der Stadt betrifft sowohl die Einwendungen und Mitteilungen gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan als auch gegenüber der 14. Flächennutzungsplanänderung.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ mit integriertem Grünordnungsplan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. den Anlagen 01 und 02 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger, aber auch der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

B - Weiteres VerfahrenErneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

1.       Information der Bürger und Träger öffentlicher Belange (nach der Abwägung)

Der Bürger (§ 3 Abs. 2 BauGB), die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), sowie die Nachbargemeinden (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB), welche Hinweise und Einwände während der öffentlichen Auslegung vom 19.06. – 18.07.2017 vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

2.       Billigung:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ wurde in der Planzeichnung – Planteil (A) und in den textlichen Festsetzungen bei „Sonstige Planzeichen (B)“ sowie im Satzungsbereich und bei den Verfahrensvermerken erneut geändert und ergänzt.


Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Biogasanlage Oberhard“ in Dinkelsbühl, i.d.F. vom 29.11.2017, sowie die dazugehörige Begründung, den Grünordnungsplan sowie den Umweltbericht (allesamt in der Fassung von 29.11.2017).

 

3.       Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ i.d.F. vom 29.11.2017, mit Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht jeweils jetzt i.d.F. vom 29.11.2017, sowie den bereits wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB, erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB, erneut durchzuführen.

 

4.       Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des vorgenannten Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei erneut Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.

 

Die erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung.