Beschluss:

 

Teil I

 

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl

für das Plangebiet „GAISFELD IV“

 

Änderungs-/Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „GAISFELD IV“ auf der Basis des vorgelegten Planentwurfes (16. Änderung des Flächennutzungsplanes) vom 29.11.2017 zu ändern (vgl. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB).

Das Änderungsgebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Dinkelsbühl, südlich der Staatsstraße St 2220 und schließt nordwestlich an das Wohngebiet „GAISFELD III“ an.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl stellt derzeit im Bereich des Plangebietes „GAISFELD IV“ eine Wohnbaufläche (W) und eine gemischte Baufläche (M) dar.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl dargestellte Lage und Flächengrößen der Wohnbaufläche (W) und der gemischten Baufläche (M) entsprechen nicht den geplanten Flächengrößen im Bebauungsplan „GAISFELD IV“. Zusätzlich ist im Bereich der gemischten Baufläche (M) eine Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.

Geplant ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO mit einer Größe von ca. 12,98 ha, eine gemischte Baufläche (M) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO mit einer Größe von ca. 1,10 ha und eine Gemeinbedarfsfläche mit einer Größe von ca. 0,51 ha.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „GAISFELD IV“.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) des Planvorentwurfs durchgeführt. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen durch ortsübliche Bekanntmachung. Außerdem wird die Bekanntmachung samt Plan unter „Stadt Dinkelsbühl - Bauleitplanverfahren“ auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl veröffentlicht (§ 4a Abs. 4 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden außerdem angeschrieben.

Mit der Erarbeitung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Ing.-Büro Härtfelder, Sebastian-Münster-Straße 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.


 

 

Teil II

 

Bebauungsplan „GAISFELD IV“, Stadt Dinkelsbühl

 

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt einen Bebauungsplan "GAISFELD IV", mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht (§§ 2 Abs. 1 und 9 Abs. 1 BauGB) aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist wie folgt abgegrenzt:

 

-        im Norden und Nordosten durch die Fl.-Nr. 1884 (Teilfläche),1885, 1885/3, 1949 (Teilfläche), 1858/1 (Teilfläche), 1866, 1868, 1949 (Teilfläche) und 1885 (Teilfläche) der Gemarkung Dinkelsbühl

-        im Osten und Südosten durch die Fl.-Nr. 1879 (Teilfläche), 1879/1, 1879/2, 1879/7, 1879/8, 1879/16, 1879/17, 1879/18, 1879/26, 1879/27, 1879/28 sowie 1886 (Teilfläche), 1896/3, 1896/4, 1896/5, 1896/10, 1896/11, 1896/12, 1896/13 und 1896 der Gemarkung Dinkelsbühl

-        im Südwesten und Nordwesten durch die Fl.-Nr. 1895 (Teilfläche), 1894 (Teilfläche), 1893 (Teilfläche), 1892 (Teilfläche), 1891 (Teilfläche), 1890 (Teilfläche), 1889 (Teilfläche), 1888 (Teilfläche), 1887 (Teilfläche) und 1934 (Teilfläche), 1934/1 (Teilfläche) und 1886/3 der Gemarkung Dinkelsbühl.

 

und beinhaltet folgende Flurnummern:

 

Fl.-Nr. 1884 (Teilfläche), 1883, 1882, 1881, 1880, 1879, 1885 (Teilfläche), 1885/3 (Teilfläche), 1949 (Teilfläche), 1886/3 (Teilfläche), 1887 (Teilfläche), 1888 (Teilfläche), 1889 (Teilfläche), 1890 (Teilfläche), 1891 (Teilfläche), 1892 (Teilfläche), 1893 (Teilfläche), 1894 (Teilfläche), 1895 (Teilfläche) und 1896/15 der Gemarkung Dinkelsbühl.

 

Das Plangebiet soll gemäß § 4 BauNVO ganz überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden - ein Teilbereich (im Nordosten) soll dagegen gemäß § 6 BauNVO als Mischgebiet ausgewiesen werden – außerdem sind Flächen für den Gemeinbedarf vorgesehen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 17,3 ha.

 

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) des Planvorentwurfs durchgeführt. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen durch ortsübliche Bekanntmachung. Außerdem wird die Bekanntmachung samt Plan unter „Stadt Dinkelsbühl - Bauleitplanverfahren“ auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl veröffentlicht (§ 4a Abs. 4 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden außerdem angeschrieben.

 

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ing.-Büro Härtfelder, Sebastian-Münster-Straße 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.