Beschluss:

Mit der Gesamtbaumaßnahme und dem Nutzungskonzept besteht Einverständnis. Die Wohngebäude sind mit einem Satteldach auszubilden. Je nach Fortgang und Vorlage der Pläne wird der Ausschuss darüber informiert. Die Kosten für die erforderliche Erschließung hat der Bauherr zu tragen