Beschluss:

 

 

4. Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“

 in Dinkelsbühl

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl hat in der Stadtratssitzung vom 27.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfolgen. Nach Abschluss des beschleunigten Verfahrens soll der Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB  im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

 

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsverfahrens betrifft die Flur-Nummern 1717/70 und aus 1717/56 Gemarkung Dinkelsbühl. Geplant ist eine städtebauliche Nachverdichtung auf der Flur-Nummer 1717/70 mit einer Wohnanlage. Die derzeit ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke widerspricht der geplanten baulichen Nutzung. Daraus resultierend ergeben sich folgende Änderungen:

 

1.         Planzeichnung:

 

-       Art der baulichen Nutzung:

Herausnahme der Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke mit Kindergarten, stattdessen Darstellung eines reinen Wohngebietes (WR)

 

-       Verkehrserschließung:

Geplante Zufahrt zur geplanten Wohnanlage

 

-       Darstellung der geplanten Grundstücksgrenzen

 

-       Darstellung der Baugrenze

 

-       Geplante Randeingrünung

 

 

2.         Festsetzungen durch Planzeichen und Text:

 

-        Herausnahme der Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke mit Kindergarten

 

-        Ergänzung der Dachneigung: 0-10 Grad

 

 

Die unter § 13 a Abs. 1 BauGB genannten Bedingungen werden eingehalten. Das beschleunigte Verfahren lässt gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (Bürger/Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen werden kann – die Stadt Dinkelsbühl macht hiervon Gebrauch. Gleichzeitig wird bestimmt, dass eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist und dass eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.

 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist der betroffenen Öffentlichkeit gemäß §§ 13 a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu geben sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 13a Abs. 2 Nr.1, 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll. Weiter wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewandt.

 

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes sowie der Durchführung der Verfahrensschritte wurde das Ingenieurbüro Härtfelder, Sebastian-Münster-Str. 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.

 

Der vorgestellte Planentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“ wird mit den vorgenannten Änderungen, in der Fassung vom 24.01.2018, gebilligt.

 

 

Anlagen:

4.Änderung Bebauungsplan Königshain I v. 24.01.2018

4.Änderung Bebauungsplan Königshain I_Begründung v. 24.01.2018