Sitzung: 24.01.2018 SR/001/2018
Vorlage: RA/003/2018
Beschluss:
4. Änderung des
Bebauungsplanes „Königshain I“
in Dinkelsbühl
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl hat in der Stadtratssitzung
vom 27.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
„Königshain I“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“
soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) erfolgen. Nach Abschluss des beschleunigten Verfahrens soll
der Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsverfahrens betrifft die
Flur-Nummern 1717/70 und aus 1717/56 Gemarkung Dinkelsbühl. Geplant ist eine
städtebauliche Nachverdichtung auf der Flur-Nummer 1717/70 mit einer
Wohnanlage. Die derzeit ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke
widerspricht der geplanten baulichen Nutzung. Daraus resultierend ergeben sich
folgende Änderungen:
1.
Planzeichnung:
-
Art
der baulichen Nutzung:
Herausnahme
der Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke mit Kindergarten, stattdessen
Darstellung eines reinen Wohngebietes (WR)
-
Verkehrserschließung:
Geplante Zufahrt zur geplanten Wohnanlage
-
Darstellung
der geplanten Grundstücksgrenzen
-
Darstellung
der Baugrenze
-
Geplante
Randeingrünung
2.
Festsetzungen durch
Planzeichen und Text:
-
Herausnahme
der Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke mit Kindergarten
-
Ergänzung
der Dachneigung: 0-10 Grad
Die unter § 13 a Abs. 1 BauGB genannten Bedingungen werden eingehalten. Das
beschleunigte Verfahren lässt gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu, dass von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
(Bürger/Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange) abgesehen werden kann – die Stadt Dinkelsbühl macht
hiervon Gebrauch. Gleichzeitig wird bestimmt, dass eine öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist und dass eine Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt
wird.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung ist der betroffenen Öffentlichkeit gemäß §§ 13 a
Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen
einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu geben sowie die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 13a Abs. 2 Nr.1, 13 Abs. 2
Nr. 3 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird
bekanntgemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.
Weiter wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.
2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs.
4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewandt.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes sowie der
Durchführung der Verfahrensschritte wurde das Ingenieurbüro Härtfelder,
Sebastian-Münster-Str. 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.
Der vorgestellte Planentwurf zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Königshain I“ wird mit den vorgenannten Änderungen, in der
Fassung vom 24.01.2018, gebilligt.
Anlagen:
4.Änderung
Bebauungsplan Königshain I v. 24.01.2018
4.Änderung
Bebauungsplan Königshain I_Begründung v. 24.01.2018