Sitzung: 24.01.2018 SR/001/2018
Vorlage: 3/011/2018
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl
beschließt die 01. Änderung des Bebauungsplan „Am Kreuzespan“ zur Umsetzung des
Vorhabens der Diakonie Neuendettelsau zwecks Errichtung von vier Wohngebäuden
als Wohnheim und Neubau einer Förderstätte für 24 Menschen mit Behinderung (=
Grundsatzbeschluss).
Die (01.) Änderung des Bebauungsplanes „Am
Kreuzespan“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Nach
Abschluss des beschleunigten Verfahrens soll der Flächennutzungsplan im Wege
der Berichtigung angepasst werden.
Nach der weiteren Abstimmung mit dem Vorhabenträger
ist die Planung zur 01. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzespan“ (Plan mit
Textteil, Legende und Satzung – nebst Begründung) samt Grünordnung und Lärmschutzgutachten
zu vergeben. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung soll sich auf das
Grundstück Flst.Nr. 1741/7 Gemarkung Dinkelsbühl beschränken.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Außerdem
werden die von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt.
Im beschleunigten Verfahren wird
von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs.
4 BauGB abgesehen. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung findet im
Übrigen keine Anwendung.