Beschluss:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt die 01. Änderung des Bebauungsplan „Am Kreuzespan“ zur Umsetzung des Vorhabens der Diakonie Neuendettelsau zwecks Errichtung von vier Wohngebäuden als Wohnheim und Neubau einer Förderstätte für 24 Menschen mit Behinderung (= Grundsatzbeschluss).

 

Die (01.) Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzespan“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Nach Abschluss des beschleunigten Verfahrens soll der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

Nach der weiteren Abstimmung mit dem Vorhabenträger ist die Planung zur 01. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzespan“ (Plan mit Textteil, Legende und Satzung – nebst Begründung) samt Grünordnung und Lärmschutzgutachten zu vergeben. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung soll sich auf das Grundstück Flst.Nr. 1741/7 Gemarkung Dinkelsbühl beschränken.

 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Außerdem werden die von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt.

 

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung findet im Übrigen keine Anwendung.