Beschluss:

Der Stadtrat stimmt den in den Anlagen 1.1 und 1.2 formulierten Erwiderungen/Abwägungen zu den im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu. Die in den Anlagen 1.1 und 1.2 formulierten Erwiderungen/Abwägungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den am 24.01.2018 gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

Der Stadtrat von Dinkelsbühl billigt den Planentwurf in der Fassung vom 27.09.2017 und stellt diesen fest. Die festgestellte Planänderung mit Begründung und Umweltbericht (s. Anlagen 2 und 3) erhält das Datum vom 24.01.2018.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der festgestellten Planänderung in der Fassung vom 24.01.2018 bei der Regierung von Mittelfranken gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die notwendige Genehmigung einzuholen.

 

Sobald die Genehmigung der Regierung vorliegt, ist die Öffentlichkeit in der Fränkischen Landeszeitung über die Erteilung der Genehmigung in Kenntnis zu setzen und zu informieren. Mit dem Tag der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 12. FNP-/LSP-Änderung wirksam.