Sitzung: 28.02.2018 SR/002/2018
Vorlage: 3/027/2018
Mischgebiet und Wohngebiet
Die Grundstruktur
ist geblieben; der Bauabschnitt I (BA I) im Norden umfasst ein Mischgebiet und
ein Wohngebiet mit großen Baukörpern und im Bauabschnitt II (BA II) im Süden
findet ein Übergang, hin zu Einfamilienhäuserstruktur mit durchschnittlich 700
m² Grundstücksfläche, statt. Insgesamt hochgerechnet rund 600 Wohneinheiten
werden in Gaisfeld IV entstehen, die auch einen sozial geförderten Wohnungsbau
abdecken. Durch einen im Bebauungsplan jeweils festgelegten Baukörper wird
vermieden, dass benachbarte Grundstücke vom gleichen Käufer erworben werden und
dann gemeinsam mit einem großen Baukörper bebaut werden.
Parkkonzept und Mehrgeschossigkeit
Um die Parksituation
der Fahrzeuge der Bewohner der größeren Mehrfamilienhäuser finanziell,
organisatorisch, optisch und verkehrstechnisch sinnvoll zu lösen, ist im BA I
ein Parkdeck geplant. Die Verpflichtung im BA I zwingend drei bzw.
viergeschossig zu bauen, auch was das Grundstück des ausgewiesenen
Lebensmittelhandels anbelangt, wird einem eingeschränkten Flächenverbrauch
gerecht, und ermöglicht in den weiteren Stockwerken Büro- oder Wohnflächen.
Auch im BA II wurden entgegen des ersten Planentwurfs, etwa bei der
Erschließung des zentralen Wohngebiets mit einer Ringstraße, Optimierungen
vorgenommen. Die Reduzierung der Straßenbreite auf 5,5m und der Verzicht auf
Parkbuchten in BA II schafft zudem mehr effektive Flächennutzung und eine
Selbstregulierung der Verkehrsgeschwindigkeit durch die auf der Fahrbahn dann
abgestellten Fahrzeuge. Die Erschließung von der Staatsstraße soll durch eine
neue Linksabbiegespur passieren.
Es wurde kein Beschluss gefasst.