Beschluss:

 

Der Stadtrat wird hiermit über den Stand der Vorermittlungen informiert.

Um die Planungsarbeiten, entweder für eine Sanierung der vorhandenen Dreifachsporthalle oder eine Neubauplanung angehen zu können, ist ein Gutachten

zum Zustand des Tragwerkes, als weitere Entscheidungsgrundlage erforderlich. Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt die Gutachtenvergabe zu erteilen.