Sitzung: 06.03.2018 BGUA/003/2018
Diskussion:
Von den
Gremiumsmitgliedern wurden insbesondere folgende Punkte diskutiert:
- Einheitlichkeit
der (historischen) Fenster samt Fensterläden
- Zulässigkeit
Dachflächenfenster und Gauben
- Berücksichtigung
Belange Denkmalschutz / Eingriff in Gebäudesubstanz
Beschluss:
Der
Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt!
Es ist mit dem
Landesamt für Denkmalschutz abzustimmen, ob die Erneuerung des Dachstuhls
Vorderhaus erforderlich und mit dem Denkmalschutz vereinbar ist. Der Bauherr
hat die Gestaltung des Gebäudes mit dem Stadtbauamt abzustimmen.