Diskussion:

 

Von den Gremiumsmitgliedern wurden insbesondere folgende Punkte diskutiert:

 

  • Einheitlichkeit der (historischen) Fenster samt Fensterläden
  • Zulässigkeit Dachflächenfenster und Gauben
  • Berücksichtigung Belange Denkmalschutz / Eingriff in Gebäudesubstanz

 

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt!

 

Es ist mit dem Landesamt für Denkmalschutz abzustimmen, ob die Erneuerung des Dachstuhls Vorderhaus erforderlich und mit dem Denkmalschutz vereinbar ist. Der Bauherr hat die Gestaltung des Gebäudes mit dem Stadtbauamt abzustimmen.