Sitzung: 21.03.2018 SR/003/2018
Vorlage: 2/019/2018
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den
Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2016
der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt,
auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet. Sie wird daher
mit beiliegendem Ergebnis festgestellt, der Stadtrat erteilt die Entlastung
gem. Art. 102 GO.