Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt, auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet. Sie wird daher mit beiliegendem Ergebnis festgestellt, der Stadtrat erteilt die Entlastung gem. Art. 102 GO.