Sitzung: 09.04.2013 BGUA/003/2013
Vorlage: VI/021/2013
Beschluss:
Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Traufhöhe, Pflanzgebot, Baugrenzenüberschreitung im Osten) werden zugelassen.