Sitzung: 21.03.2018 SR/003/2018
Vorlage: 3/037/2018
Beschluss über
Teil I:
JA 20 |
NEIN
0 |
Anwesend
20 |
Teil I
Billigung des Vorentwurfes zur 16.
Flächennutzungsplanänderung vom 21.03.2018 (gegenüber dem Aufstellungsentwurf
vom 29.11.2017) – und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Dinkelsbühl billigt
den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl
im Bereich des Bebauungsplanes „GAISFELD IV“, i.d.F. vom 21.03.2018, und
beschließt, den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3
Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des
Planvorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei
Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.
Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt
frühzeitig durch ortsübliche Bekanntmachung.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Dinkelsbühl erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes „Gaisfeld IV“
Beschluss über
Teil II:
JA 19 |
NEIN
1 |
Anwesend
20 |
Teil II
Billigung des Vorentwurfes des
Bebauungsplanes „Gaisfeld IV“ vom 21.03.2018 (gegenüber dem Aufstellungsentwurf
vom 29.11.2017) – und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl hat in seiner Sitzung
am 29.11.2017, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan für ein
Allgemeines Wohngebiet (WA), für ein Mischgebiet (MI) und für eine
Gemeinbedarfsfläche "GAISFELD IV", mit integriertem Grünordnungsplan
und Umweltbericht, gemäß § 9 Abs. 1 BauGB, aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist wie folgt
abgegrenzt:
- im
Norden und Nordosten durch die Fl.-Nr. 1884 (Teilfläche),1885, 1885/3,
1949 (Teilfläche), 1858/1 (Teilfläche), 1866, 1868, 1949 (Teilfläche) und
1885 (Teilfläche) der Gemarkung Dinkelsbühl
- im
Osten und Südosten durch die Fl.-Nr. 1880 (Teilfläche), 1879 (Teilfläche),
1879/1, 1879/2, 1879/7, 1879/8, 1879/16, 1879/17, 1879/18, 1879/26,
1879/27, 1879/28 sowie 1886 (Teilfläche), 1896/3, 1896/4, 1896/5, 1896/10,
1896/11, 1896/12, 1896/13 und 1896 (Teilfläche) der Gemarkung Dinkelsbühl
- im
Südwesten und Nordwesten durch die Fl.-Nr. 1895 (Teilfläche), 1894
(Teilfläche), 1893 (Teilfläche), 1892 (Teilfläche), 1891 (Teilfläche),
1890 (Teilfläche), 1889 (Teilfläche), 1888 (Teilfläche), 1887 (Teilfläche)
und 1934 (Teilfläche), 1934/1 (Teilfläche) und 1886/3 der Gemarkung
Dinkelsbühl.
und beinhaltet folgende Flurnummern:
Fl.-Nr. 1884 (Teilfläche), 1883, 1882, 1881, 1880 (Teilfläche), 1879
(Teilfläche), 1885 (Teilfläche), 1885/3 (Teilfläche), 1949 (Teilfläche), 1886/3
(Teilfläche), 1887 (Teilfläche), 1888 (Teilfläche), 1889 (Teilfläche), 1890
(Teilfläche), 1891 (Teilfläche), 1892 (Teilfläche), 1893 (Teilfläche), 1894
(Teilfläche), 1895 (Teilfläche) und 1896/15 der Gemarkung Dinkelsbühl.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 17,32 ha.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl billigt den Vorentwurf
des Bebauungsplanes „GAISFELD IV“ in Dinkelsbühl, i.d.F. vom 21.03.2018 und
beschließt, den Bebauungsplan-Vorentwurf, mit Begründung und Umweltbericht,
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des
Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei
Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.
Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB (mit Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB) sowie der
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt
frühzeitig durch ortsübliche Bekanntmachung und durch die Veröffentlichung der
Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl (auf der Internetseite
der Stadt Dinkelsbühl können sowohl die Plan-Vorentwürfe als auch die
Begründungen als pdf-Dokument während der Auslegungszeit hochgeladen werden).
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ing.-Büro Härtfelder,
Sebastian-Münster-Straße 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.