Sitzung: 09.04.2013 BGUA/003/2013
Vorlage: VI/023/2013
Beschluss:
Die geplante Erweiterung wird zur Erprobung für eine Saison zugelassen. Die Rinne darf nicht überbaut werden.
Sollte sie sich bewähren, kann die Sondernutzungserlaubnis bis auf weiteres auch für die Erweiterung gewährt werden.