Sitzung: 16.05.2018 SR/006/2018
Vorlage: 3/044/2018
Beschluss:
Teil 01
14.
Flächennutzungsplanänderung (Parallelverfahren)
Abwägung
Der Stadtrat stimmt des
formulierten Beschlussvorschlages (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01, Blatt
01 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) bzw.
des Landratsamtes Ansbach – Untere Naturschutzbehörde (vom 03.07.2017) im
Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter
Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die
bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf zur 14.
Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich
und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt.
der Anlage 01 beschriebene Stellungnahme in der rechten Spalte ist die Antwort
des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (hier der Unteren
Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ansbach) im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antwort bzw. Stellungnahme des Stadtrates
ist Bestandteil des Beschlusses.
Billigung
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf der 14. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, mit den
beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der Fassung vom 16.05.2018.
Auslegung
Der Stadtrat beschließt die erneute öffentliche Auslegung
(vgl. § 3 Abs. 2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange (vgl. § 4 Abs. 2 BauGB) gem. § 4a Abs. 3
BauGB für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und
über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren. Der Inhalt der
ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2
Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der
Homepage der Stadt Dinkelsbühl) einzustellen.
Beschluss – Teil 01:
JA 19 NEIN 0 Anwesend 19
Teil 02
vorhabenbezogener
Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“
(Parallelverfahren)
Abwägung
Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 02, Blätter 01 bis 09 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der Stadt betrifft die Einwendungen und Mitteilungen gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Der
Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem
Ergebnis, dass die bei der erneuten öffentlichen Auslegung gegenüber dem
Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage
Oberhard“ mit integriertem Grünordnungsplan vorgebrachten Einwendungen und
Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen
wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten
Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen
gebracht.
Die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in
der rechten Spalte sind die Antworten des Stadtrates auf die Hinweise,
Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Beteiligung (vgl. § 4a
Abs. 3 BauGB).
Billigung
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“, die
Begründung, den Grünordnungsplan und den Umweltbericht mit den beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen jeweils in der Fassung vom 16.05.2018.
Auslegung
Der Stadtrat beschließt die (zweite) erneute öffentliche
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gem. § 4a Abs. 3 BauGB
durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und
über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren. Der Inhalt der
ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2
Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der
Homepage der Stadt Dinkelsbühl) einzustellen.
Beschluss – Teil 02:
JA 19 NEIN 0 Anwesend 19