Beschluss:

 

Teil 01

14. Flächennutzungsplanänderung (Parallelverfahren)

 

Abwägung

Der Stadtrat stimmt des formulierten Beschlussvorschlages (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01, Blatt 01 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) bzw. des Landratsamtes Ansbach – Untere Naturschutzbehörde (vom 03.07.2017) im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf zur 14. Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage 01 beschriebene Stellungnahme in der rechten Spalte ist die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (hier der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ansbach) im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antwort bzw. Stellungnahme des Stadtrates ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Billigung

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der Fassung vom 16.05.2018.

 

Auslegung

Der Stadtrat beschließt die erneute öffentliche Auslegung (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (vgl. § 4 Abs. 2 BauGB) gem. § 4a Abs. 3 BauGB für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl) einzustellen.

 

 

Beschluss – Teil 01:

 

JA           19                                          NEIN     0                                             Anwesend 19

 

 

Teil 02

vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“

(Parallelverfahren)

 

Abwägung

Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 02, Blätter 01 bis 09 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Diese Abwägung und Erklärung der Stadt betrifft die Einwendungen und Mitteilungen gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der erneuten öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ mit integriertem Grünordnungsplan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.

 

Die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antworten des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Beteiligung (vgl. § 4a Abs. 3 BauGB).

 

Billigung

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“, die Begründung, den Grünordnungsplan und den Umweltbericht mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der Fassung vom 16.05.2018.

 

Auslegung

Der Stadtrat beschließt die (zweite) erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl) einzustellen.

 

 

Beschluss – Teil 02:

 

JA           19                                          NEIN     0                                             Anwesend 19