Beschluss:

Die lt. der Anlage 01 beschriebene Stellungnahme (s. Anlage 01/Bürger – Blatt 01) und die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen (s. Anlage 02/Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Blätter 01 bis 23) jew. in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in den Anlage 01 (Blatt 01) und der Anlage 02 (Blätter 01 bis 23) sind Bestandteile des Beschlusses.

 

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Waldeck-West- Gewächshausanlagen“ mit integriertem Grünordnungsplan (und gesondertem Textteil), die Begründung, den Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtlichen Betrachtung sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Dinkelsbühl, die Begründung/Erläuterung, den Umweltbericht mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jew. in der Fassung vom 24.04.2013, sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan vom 24.04.2013 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der Öffentlichen Auslegung zu informieren.