Sitzung: 24.04.2013 SR/004/2013
Vorlage: VI/031/2013
Beschluss:
Die
lt. der Anlage 01 beschriebene Stellungnahme (s. Anlage 01/Bürger – Blatt 01)
und die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen (s. Anlage 02/Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Blätter 01 bis 23) jew. in der
rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken,
Anregungen und Einwendungen der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in den
Anlage 01 (Blatt 01) und der Anlage 02 (Blätter 01 bis 23) sind Bestandteile
des Beschlusses.
Der
Stadtrat Dinkelsbühl billigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Waldeck-West- Gewächshausanlagen“ mit
integriertem Grünordnungsplan (und gesondertem Textteil), die Begründung, den
Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtlichen Betrachtung sowie die 4.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt
Dinkelsbühl, die Begründung/Erläuterung, den Umweltbericht mit den
beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jew. in der Fassung vom 24.04.2013,
sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan vom 24.04.2013 und beschließt die
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten
Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der Öffentlichen Auslegung
zu informieren.