Beschluss:

Die lt. der Anlage 01 beschriebene Stellungnahme (s. Anlage 01/Bürger – Blatt 01) und die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen (s. Anlage 02/Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Blätter 01 bis 23) jew. in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in den Anlage 01 (Blatt 01) und der Anlage 02 (Blätter 01 bis 23) sind Bestandteile des Beschlusses.

 

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt die Aufstellung der 02. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Waldeck-Ost (mit Begründung) ohne Änderungen und Ergänzungen jew. in der Fassung vom 27.02.2013 und beschließt (im Rahmen des vereinfachten Verfahrens) die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Vorstellung der Planung gegenüber der Bürgerschaft bzw. der Öffentlichkeit bei gleichzeitiger Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der Öffentlichen Auslegung zu informieren.