Sitzung: 24.04.2013 SR/004/2013
Vorlage: VI/032/2013
Beschluss:
Die
lt. der Anlage 01 beschriebene Stellungnahme (s. Anlage 01/Bürger – Blatt 01)
und die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen (s. Anlage 02/Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Blätter 01 bis 23) jew. in der
rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken,
Anregungen und Einwendungen der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in den
Anlage 01 (Blatt 01) und der Anlage 02 (Blätter 01 bis 23) sind Bestandteile
des Beschlusses.
Der
Stadtrat Dinkelsbühl billigt die Aufstellung der 02. Änderung des
Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Waldeck-Ost (mit Begründung) ohne
Änderungen und Ergänzungen jew. in der Fassung vom 27.02.2013 und beschließt
(im Rahmen des vereinfachten Verfahrens) die Öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB mit Vorstellung der Planung gegenüber der Bürgerschaft bzw. der
Öffentlichkeit bei gleichzeitiger Beteiligung der betroffenen Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten
Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der Öffentlichen Auslegung
zu informieren.