Beschluss:

Der Beschluss zur 01. Änderung des Bebauungsplanes „ZWERNBERGER FELD“ – Stadtteil Weidelbach wird aufgehoben bzw. zurückgenommen – d.h. dass der Planentwurf vom 27. Februar 2013 zur 01. Änderung des Bebauungsplanes ab sofort nicht mehr an der vorgesehenen qualifizierten Änderung gem. §§ 2 Abs. 1 i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB teilnimmt. Unter den festgesetzten Ausgleichsflächen wird das Grundstück Flst.Nr. 2384 Gmkg. Dinkelsbühl belassen und nicht durch das Grundstück Flst.Nr. 534 Gmkg. Neustädtlein ersetzt. Wegen der Aufhebung der ursprünglich geplanten Änderung bedarf es keines Verfahrens nach dem Baugesetzbuch. Es bleibt beim Bebauungsplan „Zwernberger Feld“ in der Rechtskraft vom 04. April 2005.