Beschluss:

Der Stadtrat beschließt für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Dinkelsbühl – Süd“ die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB für ein Gebiet südlich der Altstadt, zwischen der Alten Promenade und dem Südring bzw. zwischen dem Südring (St 2220) auf Höhe des Biomasseheizkraftwerkes der Stadtwerke und dem Kinderloreweg, bzw. wie es im beigefügten Lageplan lt. Anlage 01_NEU (= Bestandteil des Beschlusses) dargestellt ist. Die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches in einer ersten Skizze gem. Sachverhaltsdarstellung wird ersetzt bzw. erfährt mit der Anlage 01_NEU eine für die vorbereitenden Untersuchungen wichtige und vernünftige Erweiterung.

 

Folgende Flurnummern der Gemarkung Dinkelsbühl sind enthalten

 

Flst.Nr. 1810/4 (Kinderloreweg)

Flst:Nr. 1815/1, 1835/1 (Gehweg am Südring) und aus Flst.Nr. 1807/1 (Gehweg am Südring)

aus Flst.Nr. 1810/2 (Alte Promenade)

Flst.Nr. 1830/2 (Ulmer Weg)

Flst.Nr. 1855/5 und aus Flst.Nr. 1839/15 (Wörter Weg)

Flst:Nr. 1855/6 (Wörter Straße – Süd)

Flst.Nrn. 1810, 1815, 1821, 1821/1, 1822, 1822/2, 1822/3, 1823, 1825, 1825/1, 1825/2, 1830, 1831/1, 1831/3, 1835, 1836, 1837, 1838, 1840, 1841, 1842, 1842/2, 1843, 1843/2, 1852/5, 1868

 

Gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist der Beschluss öffentlich bekannt zu machen. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ist hinzuweisen.