Sitzung: 25.07.2018 SR/009/2018
Vorlage: 3/079/2018
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Dinkelsbühl – Süd“ die Durchführung von vorbereitenden
Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB für ein Gebiet südlich der Altstadt,
zwischen der Alten Promenade und dem Südring bzw. zwischen dem Südring (St
2220) auf Höhe des Biomasseheizkraftwerkes der Stadtwerke und dem
Kinderloreweg, bzw. wie es im beigefügten Lageplan lt. Anlage 01_NEU (=
Bestandteil des Beschlusses) dargestellt ist. Die Darstellung des räumlichen
Geltungsbereiches in einer ersten Skizze gem. Sachverhaltsdarstellung wird
ersetzt bzw. erfährt mit der Anlage 01_NEU eine für die vorbereitenden
Untersuchungen wichtige und vernünftige Erweiterung.
Folgende Flurnummern der Gemarkung Dinkelsbühl sind enthalten
Flst.Nr. 1810/4 (Kinderloreweg)
Flst:Nr. 1815/1, 1835/1 (Gehweg am Südring) und aus Flst.Nr. 1807/1
(Gehweg am Südring)
aus Flst.Nr. 1810/2 (Alte Promenade)
Flst.Nr. 1830/2 (Ulmer Weg)
Flst.Nr. 1855/5 und aus Flst.Nr. 1839/15 (Wörter Weg)
Flst:Nr. 1855/6 (Wörter Straße – Süd)
Flst.Nrn. 1810, 1815, 1821, 1821/1, 1822, 1822/2, 1822/3, 1823, 1825,
1825/1, 1825/2, 1830, 1831/1, 1831/3, 1835, 1836, 1837, 1838, 1840, 1841, 1842,
1842/2, 1843, 1843/2, 1852/5, 1868
Gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist der Beschluss öffentlich bekannt zu
machen. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ist hinzuweisen.