Sitzung: 25.07.2018 SR/009/2018
Vorlage: 3/081/2018
Beschluss:
Teil I
14. Flächennutzungsplanänderung, Behandlung der Anregungen/Abwägung
und Feststellungsbeschluss
Abwägung:
Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller
planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung
gegenüber dem Planentwurf zur 14. Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten
Anregungen, Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig
und untereinander abgewogen wurden. Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. aus der
Bürgerschaft wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3
und § 3 Abs. 2 BauGB) weder Änderungsvorschläge noch Einwendungen vorgetragen.
Stellungnahmen gab es nur von Seiten der Behörden, der sonstigen Träger
öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden
in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den
Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage (01) beschriebenen
Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates
auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung gem. § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw.
Stellungnahmen des Stadtrates in der Abwägungstabelle (rechte Spalte) lt.
Anlage 01 sind Bestandteil des Beschlusses.
Feststellungsbeschluss:
Die vom Ingenieurbüro Heller, Schernberg 30, 91567
Herrieden, gefertigte 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 25.01.2017, 31.05.2017,
29.11.2017 und geändert am 16.05.2018, jetzt in der Fassung vom 25.07.2018
(Anlage 02) mit Begründung (Anlage 03) und Umweltbericht (Anlage 07), jew. i.
d. F. vom 25.07.2018, wird hiermit verbindlich festgestellt.
Weiteres Verfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Hinweise, Anregungen oder Einwendungen vorgebracht haben, sind von den
gefassten Beschlüssen zu unterrichten (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Die
Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrens- und Planunterlagen zur 14.
Flächennutzungsplanänderung bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung
vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich in der Fränkischen
Landeszeitung bekannt zu machen (vgl. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB) und dazu auch
auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl zu veröffentlichen.
Beschluss – Teil 01:
Ja: 15 Nein: 0 Anwesend: 15
Teil II
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“
Behandlung der Anregungen/Abwägung und Satzungsbeschluss
Abwägung:
Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller
planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen
Auslegung gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet
„Biogasanlage Oberhard“ vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Bedenken,
hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden.
Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. aus der Bürgerschaft wurden im Rahmen der
erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 BauGB) weder
Änderungsvorschläge noch Einwendungen vorgetragen. Stellungnahmen gab es nur
von Seiten der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden.
Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden
in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den
Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage (01) beschriebenen
Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates
auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung gem. § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw.
Stellungnahmen des Stadtrates in der Abwägungstabelle (rechte Spalte) lt.
Anlage 01 sind Bestandteil des Beschlusses.
Satzungsbeschluss:
Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard" (Anlage 04) in Verbindung mit der
Begründung (Anlage 05), dem Grünordnungsplan (Anlage 06) und dem Umweltbericht
(Anlage 07), jew. in der Fassung vom 25.07.2018, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung beschlossen. Inhalt der Satzung ist der Satzungstext im
vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.07.2018 (s. Anlage
04 = Bestandteil des Beschlusses).
Weiteres Verfahren:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise
und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu
unterrichten. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, den Beschluss über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ (nach der
erfolgten Genehmigung der 14. Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung)
und damit den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (Amtliche
Bekanntmachung in der Fränkischen Landeszeitung) und auf der Homepage der Stadt
Dinkelsbühl zu veröffentlichen.
Beschluss – Teil 02:
Ja: 15 Nein: 0 Anwesend: 15