Beschluss:

Teil I

 

14. Flächennutzungsplanänderung, Behandlung der Anregungen/Abwägung

und Feststellungsbeschluss

 

Abwägung:

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf zur 14. Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. aus der Bürgerschaft wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 BauGB) weder Änderungsvorschläge noch Einwendungen vorgetragen. Stellungnahmen gab es nur von Seiten der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.

 

Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage (01) beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Abwägungstabelle (rechte Spalte) lt. Anlage 01 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Feststellungsbeschluss:

Die vom Ingenieurbüro Heller, Schernberg 30, 91567 Herrieden, gefertigte 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 25.01.2017, 31.05.2017, 29.11.2017 und geändert am 16.05.2018, jetzt in der Fassung vom 25.07.2018 (Anlage 02) mit Begründung (Anlage 03) und Umweltbericht (Anlage 07), jew. i. d. F. vom 25.07.2018, wird hiermit verbindlich festgestellt.

 

 

Weiteres Verfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise, Anregungen oder Einwendungen vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrens- und Planunterlagen zur 14. Flächennutzungsplanänderung bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich in der Fränkischen Landeszeitung bekannt zu machen (vgl. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB) und dazu auch auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl zu veröffentlichen.

 

 

 

Beschluss – Teil 01:

 

                        Ja: 15              Nein: 0                       Anwesend: 15

 

 

 

Teil II

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“

Behandlung der Anregungen/Abwägung und Satzungsbeschluss

 

Abwägung:

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. aus der Bürgerschaft wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 BauGB) weder Änderungsvorschläge noch Einwendungen vorgetragen. Stellungnahmen gab es nur von Seiten der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.

 

Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage (01) beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Abwägungstabelle (rechte Spalte) lt. Anlage 01 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Satzungsbeschluss:

Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard" (Anlage 04) in Verbindung mit der Begründung (Anlage 05), dem Grünordnungsplan (Anlage 06) und dem Umweltbericht (Anlage 07), jew. in der Fassung vom 25.07.2018, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Inhalt der Satzung ist der Satzungstext im vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.07.2018 (s. Anlage 04 = Bestandteil des Beschlusses).

 


 

Weiteres Verfahren:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, den Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Oberhard“ (nach der erfolgten Genehmigung der 14. Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung) und damit den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (Amtliche Bekanntmachung in der Fränkischen Landeszeitung) und auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl zu veröffentlichen.

 

 

Beschluss – Teil 02:

 

                        Ja: 15              Nein: 0                       Anwesend: 15