Beschluss:

Es wird folgendes verfügt.

Gegenstand der Einziehung bzw. Verfügung wird  folgender Inhalt sein:

a)      Einziehung: Feldweg „Fichtelbergweg“ (Flst.Nr. 1461 Gmkg. Dinkelsbühl) – F 44
(0,247 km)

b)      Einziehung: Teilfläche von 110 qm an der „Hutmacherstraße (O 37) -
Flst.Nr. aus 1239/39 Gmkg. Dinkelsbühl im Streckenabschnitt zwischen 0,074 km und 0,102 km bzw. auf ca. 28 m Länge – (in der Breite reduziert sich die öffentliche Fläche um 3,90 m) – bisher öffentliche Parkfläche, jetzt Privatfläche

c)      Einziehung: Teilstrecke  „Schießwasenweg“ (Flst.Nr. aus 1239 Gmkg Dinkelsbühl) – O 71 (betrifft das Endstück bzw. die letzten 25 m)

 

 

Zu Fichtelbergweg (siehe – a):

Der Fichtelbergweg ist entsprechend den Vorschriften über Eintragungsverfügungen und das Abschließen der Bestandskarten vollständig abzuschließen.

 

Zu Hutmacherstraße (siehe – b):

Der Straßenzug Hutmacherstraße hat künftig eine Länge von   m ab der Einmündung in die Wassertrüdinger Straße. Weitere 10 m werden der Hutmacherstraße zugeordnet (jetzt Bestandteil der Ortsstraße Hutmacherstraße O 37) und auf die Restlänge von 25 m eingezogen - nach der Einziehung wird der Endpunkt (s. Fettdruck) und damit die Strecke neu beschrieben und erhält u.a. in Spalte 6 unter Bemerkungen einen Eintrag:

 

(Kopfzeile: Ortsstraße -  Bestandsverzeichnis Blatt - Nr. 71 – V)

 

Spalte 2 (unverändert)

Bezeichnung des Straßenzuges:                1) Hutmacherstraße

 

Eintrag in Spalte 10

Bemerkungen:                                                    eine Teilfläche von 110 qm an der „Hutmacherstraße (O 37) bzw. aus Flst.Nr. aus 1239/39 Gmkg. Dinkelsbühl im Streckenabschnitt zwischen 0,074 km und 0,102 km bzw. auf ca. 28 m Länge eingezogen– (in der Breite reduziert sich die öffentliche Fläche um 3,90 m) – bisher öffentliche Parkfläche ist  jetzt Privatfläche

 

Zu Schießwasenweg (siehe – c):

Der Straßenzug Schießwasenweg hat künftig eine Länge von 90 m ab der Einmündung in die Wassertrüdinger Straße. Weitere 10 m werden der Hutmacherstraße zugeordnet (jetzt Bestandteil der Ortsstraße Hutmacherstraße O 37) und auf die Restlänge von 25 m eingezogen - nach der Einziehung wird der Endpunkt (s. Fettdruck) und damit die Strecke neu beschrieben und erhält u.a. in Spalte 6 unter Bemerkungen einen Eintrag:

 

(Kopfzeile: Ortsstraße -  Bestandsverzeichnis Blatt - Nr. 71 – V)

 

Änderung in Spalte 2

Bezeichnung des Straßenzuges:                1) Schießwasenweg

Fl.-Nr.:                                                                   2) 1239 Gmkg. Dinkelsbühl

Anfangspunkt:                                                        3) An der Wassertrüdinger Straßezwischen Fl-Nr. 1239/17
                                                                              und Fl-Nr. 1400/14 Gmkg. Dinkelsbühl
                                                                             
Endpunkt:                                                           4) nach 90 m -  an der Hutmacherstraße

 

Änderung in Spalte 4 (Teilstrecke bis km):           0,90  (statt 0,125– die Zahl 0,125 wird rot gestrichen)

 

Eintrag in Spalte 10

Bemerkungen:                                                    eingezogen (25 m, zwischen bisher 100 m und 125 m Länge ) mit Beschluss des Bau- Grundstücks und Umweltausschusses bzw. Verfügung zum 08. Mai 2013 – der Bereich zwischen 90 m und 100 m ist Teil der Hutmacherstraße, s. Beschluss vom 05.12.2012)

 

Die Verfügungen zur Einziehung des Weges, einer Teilfläche und einer Teilstrecke von Straßen ergehen mit heutigem Beschluss und sollen mit Wirkung zum 28. Juni 2013 wirksam werden