Sitzung: 08.05.2013 BGUA/004/2013
Vorlage: VI/042/2013
Beschluss:
Es wird folgendes verfügt.
Gegenstand der Einziehung bzw. Verfügung wird folgender Inhalt sein:
a)
Einziehung: Feldweg „Fichtelbergweg“ (Flst.Nr.
1461 Gmkg. Dinkelsbühl) – F 44
(0,247 km)
b) Einziehung:
Teilfläche von 110 qm an der „Hutmacherstraße (O 37) -
Flst.Nr. aus 1239/39 Gmkg. Dinkelsbühl im Streckenabschnitt zwischen 0,074 km
und 0,102 km bzw. auf ca. 28 m Länge – (in der Breite reduziert sich die
öffentliche Fläche um 3,90 m) – bisher öffentliche Parkfläche, jetzt
Privatfläche
c) Einziehung: Teilstrecke „Schießwasenweg“ (Flst.Nr. aus 1239 Gmkg Dinkelsbühl) – O 71 (betrifft das Endstück bzw. die letzten 25 m)
Zu Fichtelbergweg
(siehe – a):
Der Fichtelbergweg ist entsprechend den Vorschriften über Eintragungsverfügungen und das Abschließen der Bestandskarten vollständig abzuschließen.
Zu Hutmacherstraße
(siehe – b):
Der Straßenzug Hutmacherstraße
hat künftig eine Länge von m ab der
Einmündung in die Wassertrüdinger Straße. Weitere 10 m werden der
Hutmacherstraße zugeordnet (jetzt Bestandteil der Ortsstraße Hutmacherstraße O
37) und auf die Restlänge von 25 m eingezogen - nach der Einziehung wird der
Endpunkt (s. Fettdruck) und damit die Strecke neu beschrieben und erhält u.a.
in Spalte 6 unter Bemerkungen einen Eintrag:
(Kopfzeile: Ortsstraße - Bestandsverzeichnis Blatt - Nr. 71 – V)
Spalte
2 (unverändert)
Bezeichnung
des Straßenzuges: 1) Hutmacherstraße
Eintrag
in Spalte 10
Bemerkungen: eine
Teilfläche von 110 qm an der „Hutmacherstraße (O 37) bzw. aus Flst.Nr. aus
1239/39 Gmkg. Dinkelsbühl im Streckenabschnitt zwischen 0,074 km und 0,102 km
bzw. auf ca. 28 m Länge eingezogen– (in der Breite reduziert sich die
öffentliche Fläche um 3,90 m) – bisher öffentliche Parkfläche ist jetzt Privatfläche
Zu Schießwasenweg
(siehe – c):
Der Straßenzug Schießwasenweg
hat künftig eine Länge von 90 m ab der Einmündung in die Wassertrüdinger
Straße. Weitere 10 m werden der Hutmacherstraße zugeordnet (jetzt Bestandteil
der Ortsstraße Hutmacherstraße O 37) und auf die Restlänge von 25 m eingezogen
- nach der Einziehung wird der Endpunkt (s. Fettdruck) und damit die Strecke
neu beschrieben und erhält u.a. in Spalte 6 unter Bemerkungen einen Eintrag:
(Kopfzeile: Ortsstraße - Bestandsverzeichnis Blatt - Nr. 71 – V)
Änderung
in Spalte 2
Bezeichnung
des Straßenzuges: 1)
Schießwasenweg
Fl.-Nr.: 2)
1239 Gmkg. Dinkelsbühl
Anfangspunkt:
3) An der Wassertrüdinger
Straßezwischen Fl-Nr. 1239/17
und
Fl-Nr. 1400/14 Gmkg. Dinkelsbühl
Endpunkt: 4)
nach 90 m - an der Hutmacherstraße
Änderung
in Spalte 4 (Teilstrecke bis km): 0,90 (statt 0,125– die Zahl 0,125 wird rot gestrichen)
Eintrag
in Spalte 10
Bemerkungen: eingezogen
(25 m, zwischen bisher 100 m und 125 m Länge ) mit Beschluss des Bau-
Grundstücks und Umweltausschusses bzw. Verfügung zum 08. Mai 2013 – der Bereich
zwischen 90 m und 100 m ist Teil der Hutmacherstraße, s. Beschluss vom
05.12.2012)
Die Verfügungen zur Einziehung des Weges, einer Teilfläche
und einer Teilstrecke von Straßen ergehen mit heutigem Beschluss und sollen mit
Wirkung zum 28. Juni 2013 wirksam werden