Beschluss:

Mit der geplanten Bebauung und dem Nutzungskonzept besteht Einverständnis. Die entsprechenden Befreiungen vom Bebauungsplan werden zugelassen. Der Antragssteller erklärt sich bereit wegen einer möglichen Erweiterung der bestehenden Mittelschule den bestehenden Parkplatz mit einer Übernahme der Abstandsfläche zu belasten. Des Weiteren räumt er auf dem bestehenden Parkplatz eine Feuerwehrzufahrt dinglich gesichert ein. Im gesamten Gebäude wird als Nutzung nur nichtstörende Dienstleistungen vorgesehen.