Sitzung: 23.10.2018 SR/012/2018
Vorlage: 3/098/2018
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes
„Schellenheckfeld II“. Als Art der baulichen Nutzung wird ein reines Wohngebiet
festgelegt. Es werden maximal 2 Vollgeschosse zugelassen. Die Dachneigung muss
mindestens 40 Grad betragen. Dächer sind als Satteldächer auszubilden.
Antrag der Stadträte Lechler
(WGL) und Huber (CSU) auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung:
JA 14 NEIN 11 ANWESEND
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