Beschluss:

 

Die lt. der Anlage 1 beschriebenen Stellungnahmen (s. Anlage 1/Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Blätter 1-4) jew. In der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 1 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt die Aufstellung und Änderung der 5. Flächennutzungsplanänderung mit Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 15.05.2013 und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 abs. 2 BauGB mit der Vorstellung der Planung gegenüber der Bürgerschaft bzw. der Öffentlichkeit bei gleichzeitiger Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nahbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.