Sitzung: 28.11.2018 SR/013/2018
Vorlage: 1/027/2018
Beschluss:
§6 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Dinkelsbühl vom 06.05.2014 erhält folgende neue Fassung: „Für die Mitglieder eines Ausschusses werden für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion zwei Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.“