Beschluss:

 

§6 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Dinkelsbühl vom 06.05.2014 erhält folgende neue Fassung: „Für die Mitglieder eines Ausschusses werden für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion zwei Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.“