Sitzung: 28.11.2018 SR/013/2018
Vorlage: 2/051/2018
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den
Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2017
der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt,
auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet, die
Jahresrechnung wird daher mit beiliegendem Ergebnis gem. Art. 102 GO
festgestellt.