Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2017 der Hospitalstiftung Dinkelsbühl entspricht den Vorschriften des § 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2017 der Hospitalstiftung besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt, auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet, die Jahresrechnung der Hospitalstiftung wird daher mit beiliegendem Ergebnis gem. Art. 102 GO festgestellt.