Sitzung: 05.12.2018 BGUA/011/2018
Vorlage: 3/113/2018
Beschluss:
Der Osterfeuerweg wird eingezogen. Die Absicht der Einziehung gem. Art.
8 BayStrWG (Fl.-Nr. 68 Gemarkung Waldeck) ist amtlich bekanntzumachen. Nach der
Frist von drei Monaten und wenn keine berechtigten Einwendungen geltend gemacht
werden, ergeht mit gesondertem Beschluss die Einziehungsverfügung.