• Von den Stadträten Beitzer, Fees, Tafferner und Kubin lag ein Antrag für die Januar-Stadtratssitzung vor. Sie beantragten, dass für die Entwicklung des Bebauungsplanes Gaisfeld IV ein städtebaulicher Workshop durchgeführt wird. Dieser Antrag wurde nach vorheriger Rücksprache der Verwaltung mit den vier Stadträten bis zur Februar-Stadtratssitzung zurückgestellt. Begründet ist dies darin, dass die Verwaltung für den nichtöffentlichen Teil bereits die Thematik „Bebauungsplan Gaisfeld IV“ auf die Tagesordnung gesetzt hatte und zuerst die Ergebnisse abgewartet werden sollen, um zu vermeiden, dass sich öffentliche und nichtöffentliche Sitzungsinhalte überschneiden.
  • Die Stadt Dinkelsbühl hat im September über die Regierung einen Antrag auf Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in Neustädlein gestellt. Das zuständige Staatsministerium hat nun unter Einbeziehung seit 2010 vorliegender Daten festgestellt, dass die Voraussetzungen (Unfallschwerpunkt, hohes Verkehrsaufkommen, überdurchschnittlich hohe Anzahl an Geschwindigkeitsverstößen) nicht gegeben sind und somit dem Antrag auf Errichtung einer solchen Anlage nicht stattgegeben wird. Auch bezüglich eines teilstationären Blitzers sieht das Ministerium aktuell keine Notwenigkeit, da weder ein Unfallbrennpunkt noch eine Unfallgefahrenpunkt vorliegt. Da die Einsatzkriterien für ein teilstationäres Gerät derzeit jedoch im Detail erarbeitet werden, wird die Stadt Dinkelsbühl über die Kommunale Verkehrsüberwachung verstärkt an der Strecke die Geschwindigkeit kontrollieren, um über Daten zu verfügen, mit denen erneut bei der Regierung bzw. beim Ministerium nachgesetzt werden kann.