Sitzung: 23.01.2019 SR/001/2019
Vorlage: 1/003/2019
Beschluss:
Während der Eintragungsfrist für Volksbegehren ist das Rathaus über die Mindestöffnungszeiten gem. § 79 LWO hinaus an einem weiteren Werktag bis 20.00 Uhr und an einem weiteren Samstag von 10.00 – 12.00 Uhr zu öffnen.