Beschluss:

 

Es wird ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Schellenheckfeld – Süd“ für den Stadtteil Segringen aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst neben dem Bauland mit dem Grundstück Flst.Nr. 53 Gmkg. Segringen auch Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen mit den Flst.Nrn. aus 53/1 (Segringer Bergweg), aus 225 (Kesselweg), aus 345 (Weg am Wasserhaus) und das Retentionsbodenfilterbecken mit vorgeschaltetem Regenrückhaltebecken (Flst. 343/1 Gmkg. Segringen). Grundlage für den Geltungsbereich ist der im Anhang zu diesem Beschluss (= Bestandteil des Beschlusses) befindliche Lageplan mit Darstellung einer Geltungsbereichsgrenze.

 

Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Eine parallele Flächennutzungsplanänderung ist nach diesem Verfahren nicht erforderlich – der Flächennutzungsplan wird zum Abschluss des Verfahrens von der Art der Nutzung her lediglich per Berichtigung angepasst.

 

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, ein Planungsbüro zu beauftragen, welches den Bebauungsplanentwurf ausarbeitet. Dem Planungsbüro ist aufzutragen, dass die Vorgaben lt. Sachverhaltsvortrag, d. h. Erhaltung der Ortsrandeingrünung und die weiterstgehende Erhaltung des Baumbestandes sowie die Fortführung der Festsetzung des Baugebietes Schellenheckfeld umgesetzt werden.