Zu 1) Die Eichen werden nicht gefällt, weil eine wirksame und verträgliche Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfolgen kann. Überhängende Bäume werden zurückgeschnitten.

Zu 2) Die beschädigten Bäume werden in Abstimmung mit dem Gärtner gefällt, sofern das für erforderlich erachtet wird. Gleiches gilt für Nachpflanzungen.

Zu 3) Die Kirschbäume werden vorerst reduziert in Abstimmung mit dem Gärtner gefällt (z.B. jeder zweiter). Wenn die Nachpflanzungen erfolgt und eine bestimmt Größe entwickelt haben, erfolgt eine neue Bewertung.

Zu 4) Die Bäume und Pflanzungen am TSV Gelände, die Beeinträchtigungen für Gebäude und Laufbahn mit sich bringen, werden in Abstimmung mit der Stadt/Bauhof zurückgenommen. Gleiches gilt für die Standorte der Neupflanzungen.

Zu 5) Die bereits vorgenommenen Fällarbeiten dienen zur Kenntnis.

Zu 6) Die 3 Bäume an der alten Hauptschule werden gefällt.