Sitzung: 06.02.2019 BGUA/001/2019
Vorlage: 3/012/2019
Zu 1) Die Eichen
werden nicht gefällt, weil eine wirksame und verträgliche Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners erfolgen kann. Überhängende Bäume werden
zurückgeschnitten.
Zu 2) Die
beschädigten Bäume werden in Abstimmung mit dem Gärtner gefällt, sofern das für
erforderlich erachtet wird. Gleiches gilt für Nachpflanzungen.
Zu 3) Die
Kirschbäume werden vorerst reduziert in Abstimmung mit dem Gärtner gefällt
(z.B. jeder zweiter). Wenn die Nachpflanzungen erfolgt und eine bestimmt Größe
entwickelt haben, erfolgt eine neue Bewertung.
Zu 4) Die Bäume und
Pflanzungen am TSV Gelände, die Beeinträchtigungen für Gebäude und Laufbahn mit
sich bringen, werden in Abstimmung mit der Stadt/Bauhof zurückgenommen.
Gleiches gilt für die Standorte der Neupflanzungen.
Zu 5) Die bereits
vorgenommenen Fällarbeiten dienen zur Kenntnis.
Zu 6) Die 3 Bäume an
der alten Hauptschule werden gefällt.