Beschluss:

Mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) besteht Einverständnis. Die beiliegende Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Hinweis:

Die Position anonyme Urnenreihengrabstätte wird entgegen der Vorlage auf 450,00 € festgesetzt.