Sitzung: 20.02.2019 SR/002/2019
Vorlage: 1/006/2019
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, stadtnahe Rasen- und Grünflächen, die sich für eine
vernetzte Anlage von Wiesen eignen, zu erfassen und in der Folge als
Blühwiesenflächen bzw. als Blühwiesenstreifen auszuweisen. Um den Austausch von
Populationen zu gewährleisten, ist eine Vernetzung dieser Biotope, wo möglich,
zu bewirken.
Die Mahd hat
so zu erfolgen, dass das Brutgeschäft der Bodenbrüter nicht gestört wird und
stets ausreichend Blüten als Futtergrundlage für Insekten zur Verfügung stehen.
Hecken und Säume
sind zum Schutz der Lebensräume von Vögeln, anderen Wildtieren und Pflanzen in
ihrem natürlichen Zustand zu belassen. Notwendige Pflegemaßnahmen sind hier nur
extensiv durchzuführen.
Auf den
ausgewiesenen Flächen unterbleibt der Einsatz von Pestiziden und Kunstdüngung.
Der BN soll in die Erstellung der Konzeption mit einbezogen werden. Nach Erstellung der Konzeption soll diese im Stadtrat vorgestellt werden.