Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, stadtnahe Rasen- und Grünflächen, die sich für eine vernetzte Anlage von Wiesen eignen, zu erfassen und in der Folge als Blühwiesenflächen bzw. als Blühwiesenstreifen auszuweisen. Um den Austausch von Populationen zu gewährleisten, ist eine Vernetzung dieser Biotope, wo möglich, zu bewirken.

 

Die Mahd hat so zu erfolgen, dass das Brutgeschäft der Bodenbrüter nicht gestört wird und stets ausreichend Blüten als Futtergrundlage für Insekten zur Verfügung stehen.

Hecken und Säume sind zum Schutz der Lebensräume von Vögeln, anderen Wildtieren und Pflanzen in ihrem natürlichen Zustand zu belassen. Notwendige Pflegemaßnahmen sind hier nur extensiv durchzuführen.

 

Auf den ausgewiesenen Flächen unterbleibt der Einsatz von Pestiziden und Kunstdüngung.

 

Der BN soll in die Erstellung der Konzeption mit einbezogen werden. Nach Erstellung der Konzeption soll diese im Stadtrat vorgestellt werden.