Sitzung: 19.06.2013 SR/006/2013
Vorlage: VI/054/2013
Beschluss:
1. Der
Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem
Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Waldeck-West -
Gewächshausanlagen“ mit Grünordnungsplan vorgebrachten Einwendungen und
Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen
wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten
Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen
gebracht. Die lt. der Anlage 01 beschriebene Stellungnahme
(s. Anlage 01/Bürger – Blatt 01) und die lt. der Anlage 02 beschriebenen
Stellungnahmen (s. Anlage 02/Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
– Blätter 01 bis 09) jew. in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates
auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des
Stadtrates in der Anlage 01 (Blatt 01) und der Anlage 02 (Blätter 01 bis 09)
sind Bestandteil des Beschlusses
2.
Die vom Ingenieurbüro Willi Heller, Schernberg
30, 91567 Herrieden, gefertigte 4.
Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.02.2013, geändert am
24.04.2013, jetzt in der Fassung (red. Änderung) vom 19.06.2013 (s. Anlage 05)
mit Begründung und Umweltbericht (i.d.F. vom 19.06.2013) wird hiermit
verbindlich (§ 5 BauGB) festgestellt.
Die 4. Änderung des FNP bezieht sich auf folgenden Bereich:
Þ Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waldeck-West - Gewächshausanlagen“. Vorgesehen ist eine Ausweisung als gewerbliche Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von
Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.
3. Der
Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (dieser ist Bestandteil des Beschlusses –
s. Anlage 03) mit Grünordnungsplan (vom 27.02.2013, geänd. am 24.04.2013,
jetzt in der Fassung vom 19.06.2013) samt Vorhaben- und Erschließungsplan
(vom
24.04.2013)) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext lt. Anlage 03 der Sitzungsvorlage
bzw. das Deckblatt zum Planteil, der Planteil selbst und dazu integriert der
Textteil, der Grünordnungsplan sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan. Die
Begründung und der Umweltbericht gelten ebenfalls jetzt in der Fassung vom
19.06.2013 (red. Änderung gegenüber der Fassung vom 24.04.2013). Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan „Waldeck-West - Gewächshausanlagen“ ist mit
einer Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwande vorgebracht haben, sind von
den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.