Beschluss:

 

1.       Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Waldeck-West - Gewächshausanlagen“ mit Grünordnungsplan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage 01 beschriebene Stellungnahme (s. Anlage 01/Bürger – Blatt 01) und die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen (s. Anlage 02/Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Blätter 01 bis 09) jew. in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 (Blatt 01) und der Anlage 02 (Blätter 01 bis 09) sind Bestandteil des Beschlusses

2.       Die vom Ingenieurbüro Willi Heller, Schernberg 30, 91567 Herrieden, gefertigte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.02.2013, geändert am 24.04.2013, jetzt in der Fassung (red. Änderung) vom 19.06.2013 (s. Anlage 05) mit Begründung und Umweltbericht (i.d.F. vom 19.06.2013) wird hiermit verbindlich (§ 5 BauGB) festgestellt.

Die 4. Änderung des FNP bezieht sich auf folgenden Bereich:

Þ         Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waldeck-West - Gewächshausanlagen“. Vorgesehen ist eine Ausweisung als gewerbliche Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.

3.       Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (dieser ist Bestandteil des Beschlusses – s. Anlage 03) mit Grünordnungsplan (vom 27.02.2013, geänd. am 24.04.2013, jetzt in der Fassung vom 19.06.2013) samt Vorhaben- und Erschließungsplan (vom 24.04.2013)) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext lt. Anlage 03 der Sitzungsvorlage bzw. das Deckblatt zum Planteil, der Planteil selbst und dazu integriert der Textteil, der Grünordnungsplan sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Begründung und der Umweltbericht gelten ebenfalls jetzt in der Fassung vom 19.06.2013 (red. Änderung gegenüber der Fassung vom 24.04.2013). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Waldeck-West - Gewächshausanlagen“ ist mit einer Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwande vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.