Beschluss:

 

1.       Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf zur 02. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Waldeck-Ost“ (mit integriertem Grünordnungsplan) vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen (s. Anlage 01/Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Blätter 01 bis 06) in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 (Blätter 01 bis 06) sind Bestandteil des Beschlusses

2.       Der Planentwurf zur 02. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Waldeck-Ost“ (dieser ist Bestandteil des Beschlusses – s. Anlage 02) mit (integriertem) Grünordnungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 (i.V. mit § 1 Abs. 8) BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext lt. Anlage 02 der Sitzungsvorlage bzw. der Planteil selbst mit integriertem Textteil. Die Begründung gilt ebenfalls jetzt in der Fassung vom 19.06.2013 (red. Änderung gegenüber der Fassung vom 24.04.2013). Die 02. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Waldeck-Ost“ ist mit einer Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwande vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.