Beschluss:

1. Die bisher aufgrund einer Zweckvereinbarung geführte kommunale Musikschule

Dinkelsbühl-Feuchtwangen-Herrieden-Wassertrüdingen soll ab dem 01.09.2019 in e.V.-Trägerschaft weitergeführt werden. Die Stadt Dinkelsbühl ist Gründungsmitglied des Vereins. Mit den anliegenden Entwürfen der Vereinssatzung, des Vertrags und des Statuts besteht Einverständnis.

 

2. In der Gründungsversammlung werden der Vorstand gewählt und Verwaltungssitz und Sitz des Vereins festgelegt.

 

3. Die Stadt Dinkelsbühl betreibt ab dem 01.09.2019 keine eigene Musikschule im Sinn der „Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule“ (GVBl. 1984, S. 290) mehr. Die Arbeitsverhältnisse aller Beschäftigten gehen, sofern sie dem nicht widersprechen, gemäß § 613 a BGB unverändert auf den Verein über.