Sitzung: 20.03.2019 SR/003/2019
Vorlage: RA/002/2019
Beschluss:
1. Die bisher
aufgrund einer Zweckvereinbarung geführte kommunale Musikschule
Dinkelsbühl-Feuchtwangen-Herrieden-Wassertrüdingen
soll ab dem 01.09.2019 in e.V.-Trägerschaft weitergeführt werden. Die Stadt
Dinkelsbühl ist Gründungsmitglied des Vereins. Mit den anliegenden Entwürfen
der Vereinssatzung, des Vertrags und des Statuts besteht Einverständnis.
2. In der
Gründungsversammlung werden der Vorstand gewählt und Verwaltungssitz und Sitz
des Vereins festgelegt.
3. Die Stadt
Dinkelsbühl betreibt ab dem 01.09.2019 keine eigene Musikschule im Sinn der
„Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule“ (GVBl.
1984, S. 290) mehr. Die Arbeitsverhältnisse aller Beschäftigten gehen, sofern
sie dem nicht widersprechen, gemäß § 613 a BGB unverändert auf den Verein über.