Sitzung: 20.03.2019 SR/003/2019
Vorlage: 3/028/2019
Beschluss:
16.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl
parallel zum Bebauungsplan
„GAISFELD IV – Bauabschnitt I“
Abwägung
der Einwendungen – Billigung - Auslegung
Abwägung
Behandlung der
Anregungen sowie
Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander
Der Stadtrat stimmt dem
formulierten Beschlussvorschlag in den Abwägungstabellen der Anlagen 01 und 02
(zu diesem Beschluss), jeweils rechte Spalte, als Erklärung der Stadt gegenüber
den Einwendungen und Stellungnahmen der Bürger (linke Spalte) in der Anlage 01
bzw. der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) in der Anlage
02 im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt
unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die
bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planvorentwurf zur 16.
Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich
und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Insbesondere
den naturschutzrechtlichen Einwendungen zum Flächennutzungsplan wurden im
Wesentlichen durch die Reduzierung des Baugebietes Rechnung getragen. Die in der rechten Spalte der Anlagen 01 und 02
enthaltenen Texte sind die Antworten des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken,
Anregungen und Einwendungen der Bürger (s. Anlage 01) zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) bzw. die Antworten des Stadtrates
auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (s. Anlage 02) zur frühzeitigen
Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die Antworten des Stadtrates sind Bestandteil
des Beschlusses.
Billigung
Beschluss des Planentwurfes zur 16.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Planentwurf zur 16.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 03 zum Beschluss) mit Begründung und
Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.03.2019 (Anlage 04 zum Beschluss).
Außerdem billigt der Stadtrat Dinkelsbühl die spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung (saP) für das geplante Baugebiet Gaisfeld IV – Bauabschnitt I vom
05.03.2018 (Anlage 05), die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
Gaisfeld IV zum Stand vom 12.03.2019 (Anlage 06), die Natura (FFH)
Verträglichkeitsprüfung zu den Baugebieten Gaisfeld III & IV zum Stand vom
15.12.2014 (Anlage 07) und das Pflegekonzept für die Kompensationsflächen zum
Stand vom 26.07.2018 (Anlage 08). Die hiermit gebilligten Unterlagen sind bei
der öffentlichen Auslegung (s. nachfolgender Punkt) mit auszulegen.
Auslegung
Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung
des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB samt Begründung und Umweltbericht
durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu
äußern. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt
durch ortsübliche Bekanntmachung. Die Bekanntmachung enthält auch Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Der Stadtrat beschließt hiermit auch die gleichzeitige
Beteiligung bzw. Unterrichtung der Behörden und den sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (vgl. § 4 Abs. 2 BauGB) für die 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten
und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl) einzustellen.