Beschluss:

 

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl

parallel zum Bebauungsplan „GAISFELD IV – Bauabschnitt I“

 

Abwägung der Einwendungen – Billigung - Auslegung

 

Abwägung

 

Behandlung der Anregungen sowie

Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander

 

Der Stadtrat stimmt dem formulierten Beschlussvorschlag in den Abwägungstabellen der Anlagen 01 und 02 (zu diesem Beschluss), jeweils rechte Spalte, als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Bürger (linke Spalte) in der Anlage 01 bzw. der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) in der Anlage 02 im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planvorentwurf zur 16. Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Insbesondere den naturschutzrechtlichen Einwendungen zum Flächennutzungsplan wurden im Wesentlichen durch die Reduzierung des Baugebietes Rechnung getragen. Die in der rechten Spalte der Anlagen 01 und 02 enthaltenen Texte sind die Antworten des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger (s. Anlage 01) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) bzw. die Antworten des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (s. Anlage 02) zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die Antworten des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Billigung

 

Beschluss des Planentwurfes zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Planentwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 03 zum Beschluss) mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.03.2019 (Anlage 04 zum Beschluss). Außerdem billigt der Stadtrat Dinkelsbühl die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das geplante Baugebiet Gaisfeld IV – Bauabschnitt I vom 05.03.2018 (Anlage 05), die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gaisfeld IV zum Stand vom 12.03.2019 (Anlage 06), die Natura (FFH) Verträglichkeitsprüfung zu den Baugebieten Gaisfeld III & IV zum Stand vom 15.12.2014 (Anlage 07) und das Pflegekonzept für die Kompensationsflächen zum Stand vom 26.07.2018 (Anlage 08). Die hiermit gebilligten Unterlagen sind bei der öffentlichen Auslegung (s. nachfolgender Punkt) mit auszulegen.

 

Auslegung

 

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB samt Begründung und Umweltbericht durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Die Bekanntmachung enthält auch Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

 

Der Stadtrat beschließt hiermit auch die gleichzeitige Beteiligung bzw. Unterrichtung der Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange (vgl. § 4 Abs. 2 BauGB) für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl) einzustellen.