Sitzung: 20.03.2019 SR/003/2019
Vorlage: 3/029/2019
Beschluss:
Bebauungsplan
GAISFELD IV – Bauabschnitt I
Abwägung
der Einwendungen – Billigung - Auslegung
Abwägung
Behandlung der
Anregungen sowie
Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander
Der Stadtrat stimmt dem
formulierten Beschlussvorschlag in den Abwägungstabellen der Anlagen 01 und 02
(zu diesem Beschluss), jeweils rechte Spalte, als Erklärung der Stadt gegenüber
den Einwendungen und Stellungnahmen der Bürger (linke Spalte) in der Anlage 01
bzw. der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) in der Anlage
02 im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt
unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass
die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Bebauungsplanvorentwurf
vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie
gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen
der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis
zu den Allgemeininteressen gebracht. Insbesondere den
naturschutzrechtlichen Einwendungen zum Bebauungsplan wurden im Wesentlichen
durch die Reduzierung des Baugebietes (jetzt nur noch mit einem Bauabschnitt I
im Verfahren) Rechnung getragen Die in der rechten
Spalte der Anlagen 01 und 02 enthaltenen Texte sind die Antworten des
Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger
(s. Anlage 01) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
bzw. die Antworten des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und
Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (s. Anlage
02) zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die Antworten des
Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.
Billigung
Beschluss des Bebauungsplanentwurfes
„Gaisfeld IV – Bauabschnitt I“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt
bzw. billigt den Bebauungsplanentwurf „Gaisfeld IV – Bauabschnitt I“ mit
integriertem Grünordnungsplan (Anlage 03) einschl. den gesonderten Textteil mit
Satzung, den Textlichen Festsetzungen und den Verfahrensvermerken (Anlage 04)
als Bestandteil des Bebauungsplanes, die Begründung und den Umweltbericht
(Anlage 05), jeweils in der Fassung vom 20.03.2019 und damit den Bebauungsplan
(Entwurf) „GAISFELD IV – Bauabschnitt I“ in der (reduzierten) Größe von 7,38 ha
(statt wie ursprünglich aufgestellt mit 17,32 ha). Außerdem billigt der
Stadtrat Dinkelsbühl die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das
geplante Baugebiet Gaisfeld IV – Bauabschnitt I vom 05.03.2018 (Anlage 06), die
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gaisfeld IV zum Stand vom
12.03.2019 (Anlage 07), die Natura (FFH) Verträglichkeitsprüfung zu den
Baugebieten Gaisfeld III & IV zum Stand vom 15.12.2014 (Anlage 08) und das
Pflegekonzept für die Kompensationsflächen zum Stand vom 26.07.2018 (Anlage
09). Die hiermit gebilligten Unterlagen sind bei der öffentlichen Auslegung (s.
nachfolgender Punkt) mit auszulegen.
Zusatz für die Teilgebiete 5, 6 und 7:
Der Stadtrat billigt zudem das in der
Sitzung am 20.03.2019 vorgestellte städtebauliche Konzept des Stadtbauamtes für
die Teilgebiete 5, 6 und 7.
Die Detailplanung für die einzelnen
Bauvorhaben in den Teilgebieten 5, 6 und 7,
deren Positionierung sowie das Verkehrskonzept werden durch externen
Sachverstand begleitet; die Beauftragung erfolgt mit gesondertem Beschluss. Die
einzelnen Bauvorhaben in diesen Teilgebieten sind im Bau- und Grundstücks- und
Umweltausschuss vorzustellen. Der Verkauf des jeweiligen Grundstücks erfolgt
erst, wenn die konkrete Planung durch diesen Ausschuss gebilligt ist.
Der externe Sachverstand wird besetzt
mit Fachleuten, die nicht ortsansässig sind und auch nicht dem Kreis der
möglichen Bauwerber angehören. Die Besetzung wird mit dem Bau-, Grundstücks-
und Umweltausschuss abgestimmt.
Die zwischen den beiden Baukörpern des TG 5 (gedacht für sozialen
Wohnungsbau) vorgesehenen privaten Grünflächen sollen im Einvernehmen mit den
Bauwerbern frei zugänglich für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
werden.
Zusatz für Lärmschutzmaßnahme 1
Die im Bebauungsplan zum Nachweis der
Einhaltung der Lärmschutzwerte vorgesehene Lärmschutzwand entlang der
Staatsstraße 2220 Richtung Rain (Lärmschutzmaßnahme 1) soll (auch im Hinblick
auf die Positionierung der zulässigen Baukörper) hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit
nochmals überprüft und, wenn möglich, reduziert werden. Ein diesbezüglicher
Auftrag zur Überprüfung ergeht an das Büro, das das Lärmschutzgutachten
erstellt hat.
Auslegung
Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanentwurfes (einschl. Begründung mit Umweltbericht und aller
sonstigen Anlagen zu diesem Stadtratsbeschluss) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu
äußern. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt
durch ortsübliche Bekanntmachung. Die Bekanntmachung enthält Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Der Stadtrat beschließt hiermit auch die gleichzeitige
Beteiligung der Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange (vgl. §
4 Abs. 2 BauGB) zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes GAISFELD
IV – Bauabschnitt I. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten
und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl) einzustellen.