Beschluss:

 

Bebauungsplan GAISFELD IV – Bauabschnitt I

 

Abwägung der Einwendungen – Billigung - Auslegung

 

 

Abwägung

 

Behandlung der Anregungen sowie

Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander

 

Der Stadtrat stimmt dem formulierten Beschlussvorschlag in den Abwägungstabellen der Anlagen 01 und 02 (zu diesem Beschluss), jeweils rechte Spalte, als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Bürger (linke Spalte) in der Anlage 01 bzw. der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) in der Anlage 02 im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Bebauungsplanvorentwurf vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Insbesondere den naturschutzrechtlichen Einwendungen zum Bebauungsplan wurden im Wesentlichen durch die Reduzierung des Baugebietes (jetzt nur noch mit einem Bauabschnitt I im Verfahren) Rechnung getragen Die in der rechten Spalte der Anlagen 01 und 02 enthaltenen Texte sind die Antworten des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Bürger (s. Anlage 01) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) bzw. die Antworten des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (s. Anlage 02) zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die Antworten des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Billigung

 

Beschluss des Bebauungsplanentwurfes „Gaisfeld IV – Bauabschnitt I“

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt bzw. billigt den Bebauungsplanentwurf „Gaisfeld IV – Bauabschnitt I“ mit integriertem Grünordnungsplan (Anlage 03) einschl. den gesonderten Textteil mit Satzung, den Textlichen Festsetzungen und den Verfahrensvermerken (Anlage 04) als Bestandteil des Bebauungsplanes, die Begründung und den Umweltbericht (Anlage 05), jeweils in der Fassung vom 20.03.2019 und damit den Bebauungsplan (Entwurf) „GAISFELD IV – Bauabschnitt I“ in der (reduzierten) Größe von 7,38 ha (statt wie ursprünglich aufgestellt mit 17,32 ha). Außerdem billigt der Stadtrat Dinkelsbühl die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das geplante Baugebiet Gaisfeld IV – Bauabschnitt I vom 05.03.2018 (Anlage 06), die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gaisfeld IV zum Stand vom 12.03.2019 (Anlage 07), die Natura (FFH) Verträglichkeitsprüfung zu den Baugebieten Gaisfeld III & IV zum Stand vom 15.12.2014 (Anlage 08) und das Pflegekonzept für die Kompensationsflächen zum Stand vom 26.07.2018 (Anlage 09). Die hiermit gebilligten Unterlagen sind bei der öffentlichen Auslegung (s. nachfolgender Punkt) mit auszulegen.

 

 

Zusatz für die Teilgebiete 5, 6 und 7:

Der Stadtrat billigt zudem das in der Sitzung am 20.03.2019 vorgestellte städtebauliche Konzept des Stadtbauamtes für die Teilgebiete 5, 6 und 7.

 

Die Detailplanung für die einzelnen Bauvorhaben in den Teilgebieten 5, 6 und 7,  deren Positionierung sowie das Verkehrskonzept werden durch externen Sachverstand begleitet; die Beauftragung erfolgt mit gesondertem Beschluss. Die einzelnen Bauvorhaben in diesen Teilgebieten sind im Bau- und Grundstücks- und Umweltausschuss vorzustellen. Der Verkauf des jeweiligen Grundstücks erfolgt erst, wenn die konkrete Planung durch diesen Ausschuss gebilligt ist.

 

Der externe Sachverstand wird besetzt mit Fachleuten, die nicht ortsansässig sind und auch nicht dem Kreis der möglichen Bauwerber angehören. Die Besetzung wird mit dem Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss abgestimmt.

 

Die zwischen den beiden Baukörpern des TG 5 (gedacht für sozialen Wohnungsbau) vorgesehenen privaten Grünflächen sollen im Einvernehmen mit den Bauwerbern frei zugänglich für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Zusatz für Lärmschutzmaßnahme 1

 

Die im Bebauungsplan zum Nachweis der Einhaltung der Lärmschutzwerte vorgesehene Lärmschutzwand entlang der Staatsstraße 2220 Richtung Rain (Lärmschutzmaßnahme 1) soll (auch im Hinblick auf die Positionierung der zulässigen Baukörper) hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit nochmals überprüft und, wenn möglich, reduziert werden. Ein diesbezüglicher Auftrag zur Überprüfung ergeht an das Büro, das das Lärmschutzgutachten erstellt hat.

 

 

Auslegung

 

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (einschl. Begründung mit Umweltbericht und aller sonstigen Anlagen zu diesem Stadtratsbeschluss) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Die Bekanntmachung enthält Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

 

Der Stadtrat beschließt hiermit auch die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange (vgl. § 4 Abs. 2 BauGB) zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes GAISFELD IV – Bauabschnitt I. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl) einzustellen.