Beschluss:

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan (Überschreitung der Dachneigung um 3°, Überschreitung der Kniestockhöhe um 10 cm, die Zulässigkeit von Dachaufbauten, wie die historischen Nachbarn) werden erteilt.